Für manche Haustiere brauchen Mieter eine Spezial-Erlaubnis
Kleine Tiere wie Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen, die man in einem Käfig halten kann, sind eine Ausnahme. «Solange man die Tiere in einem normalen Mass und pfleglich hält, kann man sie nicht verbieten», so der Jurist Thomas Oberle.
Für grössere Tiere wie Katzen und Hunde, die sich auch gerne einmal in Nachbars Gärtchen vergnügen, ist der Mieter auf eine (am besten schriftliche) Erlaubnis des Vermieters angewiesen. Das gelte übrigens für jedes Tier einzeln, gibt Oberle zu bedenken. Wenn also eine Katze stirbt, muss der Mieter zuerst fragen, bevor er sich eine neue holt.
Empfehlung: Mieterschäden abdecken
Oberle empfiehlt Tierhaltern, zu schauen, dass ihre Versicherung Mietschäden abdeckt. Dabei gebe es aber zu beachten, dass auch dann nur durch ein Unfall entstandenen Schaden abgedeckt ist. Die Versicherung zahlt nicht, wenn grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter seinen Hund bewusst sein Geschäft ins Haus machen lässt.
(imü)