Luzern: 71-jähriger Unternehmer soll über 3 Jahre ins Gefängnis
Obwohl die Luzerner Staatsanwaltschaft den 71-Jährigen als «schamlosen Krisenprofiteur» bezeichnete, hatte sie lediglich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Ein Jahr davon sollte der Beschuldigte im Gefängnis absitzen, zwei Jahre sollten bedingt ausgesprochen werden.
Das Kriminalgericht hat sich nun aber gegen eine bedingte Strafe ausgesprochen. Der Unternehmer soll die vollen drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
Millionenkredit erhalten
Der 71-jährige Schweizer war in den vergangenen Jahrzehnten in der Optik- und Brillenbranche tätig und ist jetzt Berater. Er beantragte im März 2020 innerhalb von zwei Tagen bei zwei Banken einen Coronakredit. Dabei gab er an, sein Unternehmen habe 2018 einen Umsatz von 28 Millionen Franken erzielt.
Jede der beiden Banken gewährte ihm darauf einen Kredit von 500’000 Franken. Gemäss dem Staatsanwalt war der Umsatz des Unternehmens aber deutlich kleiner und lag unter 100'000 Franken. Maximal hätte die Firma demnach einen Kredit von 8400 Franken zu Gute gehabt.
Beschuldigter macht keine Aussagen
Die Befragung des Beschuldigten vor Gericht dauerte auch nur wenige Minuten. Der 71-Jährige machte von seinem Schweigerecht Gebrauch und verweigerte jede Aussage. Sein Verteidiger hatte vor Gericht einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe nicht damit rechnen können, dass die Kredite so leichtfertig vergeben werden, sagte er.
Das Urteil im Dispositiv ist noch nicht rechtskräftig und es kann Berufung eingelegt werden.