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Kleingedrucktes in Versicherungsverträgen

Kleingedrucktes in Versicherungsverträgen

19. Februar 2020, 15:15 Uhr
Interpretation von Fachbegriffen
© Halfpoint (Fotolia)
Interpretation von Fachbegriffen

Wer kennt es nicht? Man hat viele Versicherungen und zahlt brav seine Prämie. Und dann, wenn man mal einen schaden hat, bekommt man den Bescheid, dass ausgerechnet dieser Fall, nicht im Vertrag inbegriffen ist. Antworten darauf, warum das so ist und wie man sich schützen kann, gibt der Radio Pilatus und Tele1 Geld-Tipp.

Das Problem liegt meistens am Kleingedruckten. Da gibt es viele juristische Klauseln und Fachbegriffe, die man vielleicht nicht versteht, die im Schadenfall aber zu einem bösen Erwachen führen können. In der Praxis schauen die Wenigsten das Kleingedruckte in den Verträgen genau an. Das ist ein Fehler. Oft ist es nämlich ein kleiner entscheidender Satz oder ein Begriff in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen, der dafür verantwortlich ist, dass die Versicherung bei einem Schaden tatsächlich nicht zahlen muss. In den meisten Verträgen hat es Klauseln, wo man aufpassen muss. Eine davon ist der Schadenausschluss bei grober Fahrlässigkeit, sagt Martin Spieler, Finanzexperte.

Ein anderer Begriff, den man im Kleingedruckten findet, ist derjenige der Schadenminderungspflicht. Als Geschädigte muss man im Schadenfall immer die Schadenminderungspflicht beachten. Das bedeutet, dass man alle nur zumutbare Anstrengungen unternehmen muss, damit ein Schaden, nachdem er bereits eingetreten ist, nicht noch grösser wird. wenn man nichts unternimmt und es zu Folgeschäden kommt, kann die Versicherung Leistungen kürzen. Darum sollte man vor dem Vertragsabschluss immer auch noch ein genauer Blick auf das Kleingedruckte werfen und im Zweifelsfall vor der Unterschrift nochmals nachfragen, wenn man etwas nicht versteht.

veröffentlicht: 19. Februar 2020 15:15
aktualisiert: 19. Februar 2020 15:15