Zentralschweiz

Gerichtsurteil: Dieb klaut massenhaft von Booten auf dem Zürichsee

Verurteilt

Seriendieb plündert Luxusboote auf dem Zürichsee

14. Oktober 2024, 15:56 Uhr
Der 52-Jährige klaute Tablets, Schmuck, teure Uhren, Parfums, Taschen und weiteres von Luxusbooten. (Symbolbild)
© Imago Images
Ein heute 52-Jähriger stahl Luxusgüter von Booten auf dem Vierwaldstätter- und Zürichsee. Er hinterliess jeweils hohen Sachschaden und verwüstete die Schiffe. Jetzt wurde er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und wird ausgewiesen.

Der Verurteilte reiste 2023 mehrmals in die Schweiz, war allerdings nach ein paar Tagen jeweils wieder weg. Als Kriminaltourist klaute er auf Luxusbooten in Vitznau auf dem Vierwaldstättersee sowie in Pfäffikon und Schmerikon auf dem Zürichsee.

Als Diebesgut nahm er jeweils Tablets, Schmuck, Raucherwaren, teure Uhren, Armbänder, Parfums, Taschen und andere Gegenstände mit. Von zwei einzelnen Booten habe er gemäss «Zürichsee-Zeitung» Gegenstände im Wert von etwa 45'000 Franken gestohlen.

Wertvolle Gegenstände nahm der heute 52-Jährige jeweils mit, dafür hinterliess er ein grosses Chaos auf den Booten. Auf einer Jacht in Schmerikon verschmutzte er die weissen Ledersitze, den hellbeigen Teppichboden und den Teakholzboden im Wohnraum mit Flüssigkeit. Den Abfluss verstopfte er mit Fäkalien und Essensresten, weil er die Dusche als Toilette und Abfalleimer benutzte.

Auf dem Boot in Schmerikon wurde er im August 2023 verhaftet. Jemand hatte ihn beim versuchten Einbruch bei einem Schiff in der Werft zuvor beobachtet – dort liess er es bleiben, weil er Überwachungskameras entdeckte.

Der Prozess fand kürzlich am Schwyzer Strafgericht statt. Der Rumäne war nicht anwesend, folgte allerdings den Anträgen der Staatsanwaltschaft fast vollständig. Wegen des mehrfachen vollendeten und versuchten Diebstahls, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts wurde er mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten bestraft.

Ausserdem muss der Mann eine früher vom Kanton Nidwalden ausgesprochen Geldstrafe von 1800 Franken sowie die aktuellen Verfahrenskosten von fast 13'000 Franken bezahlen. Für zehn Jahre wurde er zudem des Landes verwiesen.

(hap)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 14. Oktober 2024 15:56
aktualisiert: 14. Oktober 2024 15:56