Ab welchem Betrag muss man gefundenes Geld abgeben?
Der Umgang mit Fundgegenständen und Bargeld ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) klar geregelt: «Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen». Dieses Gesetz kommt dann zum Zug, wenn der Wert eines Fundgegenstandes 10 Franken übersteigt. Zusätzlich besagt Artikel 722 des ZGB: «Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.»
Anders sieht es jedoch aus, wenn man beispielsweise im Zug oder Bus oder in einem öffentlich zugänglichen Gebäude wie einem Parkhaus Geld findet. Hier ist die Finderin oder der Finder dazu verpflichtet, das Geld unverzüglich abzugeben.
Gebühr bei Abholung fällig
Landet der verlorene Gegenstand in einem der Fundbüros, können Gebühren bei der Abholung anfallen. Wie hoch diese sind, wird nicht im ZGB geregelt, sondern individuell festgelegt. So beträgt die Rückgabegebühr bei der SBB beispielsweise 20 Franken für Kunden ohne ein Abonnement, 10 Franken für Personen mit einem Halbtax und Jahresabonnement und 5 Franken für Personen mit einem Generalabonnement (GA).
Etwas anders sieht es bei der VBL (Verkehrsbetriebe Luzern) und beim Fundbüro der Stadt Luzern aus. Die VBL gibt jeweils alle Artikel, die in ihren Fahrzeugen gefundenen werden, dem Fundbüro der Stadt ab. Und bei diesem richtet sich die Rückgabegebühr nach dem Wert des Fundgegenstandes. Die Stadt verlangt je nach Gegenstand eine Gebühr von fünf bis 200 Franken.
Wie oft wird etwas abgegeben?
Im Fundbüro der Stadt Luzern wurden letztes Jahr 10'940 Gegenstände abgegeben, wie die Medienstelle des Fundbüros gegenüber PilatusToday und Tele 1 mitteilt. Das sind über 400 Fundgegenstände mehr als im Vorjahr, damals wurden rund 10'600 Gegenstände abgegeben. Beim abgegebenen Geld lag der Wert vergangenes Jahr deutlich über dem vorherigen Jahr: 2023 wurde Geld in der Höhe von 64'300 Franken abgegeben, 2022 waren es noch 74'500 Franken.
Von allen Fundsachen, die sich im Stadtluzerner Fundbüro befinden, wurden letztes Jahr 52 Prozent aller registrierten Funde wieder abgeholt. Zum Vergleich: 2022 waren es mit 54 Prozent mehr Gegenstände, die an den Besitzer zurück vermittelt werden konnte. Artikel, die einen Wert von unter zehn Franken haben, werden jeweils nicht im System registriert.
Wenn man aber die Entwicklung der Gegenstände anschaut, ist es also kein Geheimnis, dass die Anzahl der Fundgegenstände von Jahr zu Jahr zunimmt. Wie viele Artikel explizit in Bussen der VBL gefunden wurden, konnte auf Anfrage nicht mitgeteilt werden.
Solltest du einmal in der Region Luzern etwas vermissen oder einen Gegenstand gefunden haben, den jemand suchen könnte, dann melde dich beim Fundbüro der Stadt Luzern.
(niz/raw)
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