Zentralschweiz
Luzern

AirBnB-Initiative Luzern: Das gilt nun für Hotels & Wohnungen

Zweiter Entwurf angenommen

AirBnB-Gesetz: Hotels mit Küche sind nun doch nicht betroffen

Nicole Huber, 13. Juni 2024, 16:54 Uhr
Gemäss dem ersten Reglementsentwurf sind auch Hotelzimmer mit Kochnischen vom AirBnB-Gesetz betroffen (Symbolbild).
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Das erste AirBnB-Reglement wurde vom Luzerner Stadtparlament abgelehnt. Der zweite Entwurf wurde nun angenommen. Was unterscheidet sie?

Im März 2023 nahm das Luzerner Volk die AirBnB-Initiative an. Die Stadtregierung stellte daraufhin einen ersten Reglementsentwurf vor. Dieser kam beim Parlament nicht gut an und scheiterte. Der zweite Entwurf wurde nun mit 24 zu 23 Stimmen knapp gutgeheissen. Es gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr ab der Abstimmung. Das bedeutet, dass das neue Reglement ab März 2028 gilt.

Gelten Hotels mit Küche als AirBnB?

Die grösste Änderung ist die neue Hoteldefinition. Im ersten Reglementsentwurf waren nämlich Hotels mit Kocheinrichtungen und täglicher Reinigungsmöglichkeit vom Gesetz betroffen. Dies wurde nun gestrichten. Es sei nie das Ziel gewesen, der Hotellerie Steine in den Weg zu legen, erklärt Rieska Dommann, Präsident der Baukommission des Stadtparlaments gegenüber der «Luzerner Zeitung».

Darf ich meine AirBnB Wohnung weiterhin vermieten?

Im neuen Entwurf wurde auch die Definition der Wohnraumverdrängung erneuert. Wohnungen, die seit 2010 nicht als Wohnraum genutzt werden oder für deren Erstellung seit 2010 kein Wohnraum verdrängt wurde, dürfen Kurzzeitvermietungen vornehmen. Heisst: Wer seit mehr als 14 Jahren eine Wohnung für Kurzzeitvermietungen anbietet, darf dies weiterhin tun. Wie viele Anbieter ihre Wohnung aufgrund dessen nun nicht mehr für kurzvermieten dürfen, ist noch unklar.

Das «Ja» zur Initiative wurde als «Etappensieg» bezeichnet. Die Reaktionen dazu im Video:

Quelle: Tele 1

(hni)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 13. Juni 2024 16:54
aktualisiert: 13. Juni 2024 16:54