Zentralschweiz
Luzern

Baulandverweigerung in Rickenbach: Wut und Trauer bei betroffenen Landbesitzern

Rickenbach

«Von eigener Gemeinde in die Flucht geschlagen» – Baustreit landet vor Bundesgericht

Nadine Purtschert, 10. Oktober 2023, 10:20 Uhr
Das Kantonsgericht stützt in Rickenbach die angeordneten Rückzonungen.
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Beat Hurni plant, mit seiner Familie in Rickenbach zwei Einfamilienhäuser zu bauen. Das Land gehörte bereits seinem Vater. Nachdem er das ganze Leben gespart hat und nun bauen möchte, verbietet es ihm der Kanton. Es wurde als Rückbauzone eingeteilt.

Rickenbach gehört zu den 21 Luzerner Gemeinden, die gemäss den Vorgaben des Bundesrechts und des kantonalen Richtplans zu viel Bauland haben. Es wird den Landeigentümern verwehrt, ihr Land zu bebauen. Diese reagierten mit Einsprachen. An einer darauffolgenden Gemeindeversammlung hat die Bevölkerung acht von neun Einsprachen gutgeheissen. Doch dies hatte keine Auswirkung auf den definitiven Entscheid.

Baurecht wird verweigert

Das Kantonsgericht hat entschieden und es stützt die angeordnete Rückzonungen in Rickenbach. Die Besitzer sind wütend und enttäuscht. Beat Hurni ist einer der neun Betroffenen: «Ich fühle mich von meiner eigenen Gemeinde in die Flucht geschlagen.»

Um diese Parzellen von Beat Hurni handelt es sich.

© zVg/Beat Hurni

Zwei Häuser für die Familie waren geplant

Hurni plante, zwei Einfamilienhäuser auf dem Grundstück zu bauen. Eines, um zu viert mit seiner Frau und zwei Söhnen dort zu wohnen. Das andere für den dritten Sohn. «Es ist eine dreijährige Leidensgeschichte. Einen Tag nach der Bewilligung der Erschliessungsstrasse im Gebiet Wiegenacher wurden wir darüber informiert, dass sie auszonen und wir gar nicht bauen dürfen. Wir wurden nie vorgewarnt. Es ist wahnsinnig.»

Abgelegenere Gebiete seien von der Rückzonung verschont geblieben, so Hurni. Selbst eines, das von einem externen Investor erschlossen werden musste – während seine baureife Parzelle, die zentraler läge, rückgezont werden müsse. «Ist das die Zukunft eines Ur-Luzerners? Ein Leben lang sparen zu lassen, Steuern einzukassieren und anschliessend wird einem alles weggenommen?»

Gemeindespräsident bleibt entspannt

Gemeindepräsident Adrian Häfeli sieht die Lage gelassen: «Uns ist bewusst, dass es für diejenigen, die es betrifft, nicht einfach ist, wenn man etwas abgeben muss. Aber im Gesamten wussten wir alle, dass wir das machen mussten.»

Aktuelles Haus ist nicht mehr bewohnbar

Hurnis Heimatort liegt in Rickenbach. Mit seiner Familie wohnt er aktuell in Sempach Station. Die Familie möchte jedoch zurück zum Heimatort ziehen. Das Haus in Sempach Station müsse sowieso saniert werden, da es stark von Schimmel befallen sei. Das Wohnen im Haus schade der Gesundheit. Doch aufgrund des Ortsbildschutzes und weil es so alt ist, sei eine grosse Sanierung nicht möglich. Und der Traum, nun endlich das Eigenheim in Rickenbach zu bauen, verhindert der Kanton Luzern.

Auszug des Plans der potentiellen Rückzonungsflächen der Gemeinde Rickenbach. Die orange markierte Parzelle, welche 1'164 Quadratmeter umfasst, ist die von Beat Hurni.

© Beat Hurni/zVg

«Meinem Vater wurde diese Parzelle in Rickenbach vom damaligen Gemeinderat als voll erschlossene Bauzone vermittelt. Ich habe sie meinem Vater abgekauft», meint Hurni konsterniert. Mit mehreren juristischen Schreiben hat Beat Hurni Regierungsrat Fabian Peter kontaktiert. Ohne Erfolg. Er erhielt lediglich stellvertretende Antworten, in denen es hiess, dass Peter das Schreiben zur Kenntnis genommen habe.

Das Kantonsgericht stützt in Rickenbach die angeordnete Rückzonungen.

© KEYSTONE/URS FLUEELER

Hurni geht vor das Bundesgericht

Der Landbesitzer ist entsetzt über den Entscheid des Kantonsgerichts und zieht das Verfahren vor das Bundesgericht. «Jetzt muss ich wieder frisch Bauland kaufen. Es ist ein Verbrechen. Was das mit einem macht, ist schlimm. Für unsere ganze Familie. Man spart ein Leben lang für das Ziel. Ich bin vier Jahre vor der Pension. Die finanziellen Mittel sind da, um zu bauen.»

Das Bundesgericht wird über den Fall entscheiden.

© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Ob er vor Bundesgericht Erfolg haben wird, ist fraglich. Gemeindespräsident Häfeli schätzt die Chancen für einen Gewinn vor Bundesgericht jedenfalls als gering ein: «Ich habe das Gefühl, dass die Chancen recht klein sind. Ich bin kein Jurist, aber ich würde es als sehr gering einschätzen.»

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 10. Oktober 2023 05:53
aktualisiert: 10. Oktober 2023 10:20
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