Der nächste Regierungsrat geht: Paul Winiker stellt sich nicht zur Wiederwahl
Er habe in seiner Regierungstätigkeit als Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements zahlreiche Projekte begleitet, welche alle bald vor der Umsetzungsphase stünden. «Aus diesem Grund habe ich beschlossen, die Umsetzung dieser für Kanton und Bevölkerung wichtigen Projekte in jüngere Hände zu legen», schreibt Regierungsrat Winiker in einer Mitteilung.
Im kommenden Jahr wird der SVP-Vertreter sich also nicht mehr zur Wiederwahl stellen und seine Tätigkeit in der Kantonsregierung im Juni 2023 beenden.
Verschiedene Projekte angetrieben
Winiker trieb in den vergangenen sieben Jahren als Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements verschiedene Projekte an wie die Organisationsentwicklung bei der Luzerner Polizei, das neue Sicherheitszentrum Rothenburg, die Erweiterung des Zivilschutzzentrums Sempach sowie die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos.
Seine Arbeit habe er immer als Privileg empfunden und seine Aufgaben mit Respekt und Engagement wahrgenommen. «Die Arbeit war sehr anspruchsvoll und hat viel Zeit und Energie abverlangt.»
Frauenkandidaturen bereits angekündigt
Von der aktuellen Regierung treten damit nur noch Baudirektor Fabian Peter (FDP) und Finanzdirektor Reto Wyss (Die Mitte) zur Wiederwahl 2023 an. Bereits ist klar, dass die SP, die Grünen und die Grünliberalen mit einer Frauenkandidatur im kommenden Frühling antreten werden. Damit dürfte 2023 erstmals nach acht Jahren wieder eine Frau in die Luzerner Kantonsregierung gewählt werden.
Die Geschäftsleitung der SVP des Kanton Luzern schlägt der Delegiertenversammlung einstimmig den Fraktionschef Armin Hartmann als Regierungsratskandidaten vor. «Wir freuen uns sehr, dass wir mit Armin Hartmann einen Kandidierenden vorstellen können, der von sämtlichen Wahlkreisen getragen wird und der eine breite politische sowie vielfältige berufliche Erfahrung mitbringt», erklärt die Präsidentin SVP Kanton Luzern, Angela Lüthold-Sidler. Die Nomination soll am 3. November an der kantonalen Delegiertenversammlung beschlossen werden.
(red.)