GC-Hooligan blitzt vor Bundesgericht ab
Es war ein entscheidendes Spiel für den Grasshopper Club und besiegelte dessen Abstieg in die Challenge League. Der FC Luzern schlug GC mit 4:0. Die Fans waren so wütend darüber, dass sie auf den Rasen stürmten und Spielabbruch erzwangen. Einer der Beteiligten wurde angeklagt und erhielt Rayonverbot sowie Meldeauflagen. Er erachtete dies als nicht verhältnismässig und legte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Meldepflicht vor Spielen der Grasshoppers greife in seine persönliche Freiheit ein.
Nun unterlag der Betroffene vor dem Bundesgericht, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Das Bundesgericht argumentiert mit dem Hooligan-Konkordat, welches die Erteilung einer Meldeauflage auch ohne strafrechtliche Verurteilung vorsieht.
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