Gebiete festgelegt: An diesen Standorten soll künftig aus Wind Strom werden
Im Richtplan wurden 22 für die Windenergienutzung geeignete Gebiete festgelegt sowie in diesen 15 bestehende und bereits konkret geplante Standorte. Die Gebiete und Standorte basierten auf dem kantonalen Windenergiekonzept 2020, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.
Die festgelegten Gebiete seien zur Windenergienutzung geeignete, räumlich zusammenhängende und relativ ausgedehnte Flächen, erklärte die Regierung. In ihnen könnten Windräder ab einer Gesamthöhe von 30 Meter natur- und landschaftsschonend realisiert werden.
Stadt und Agglo nicht geeignet
Die Windenergiegebiete liegen im Norden und Westen des Kantons: In Hitzkirch, Beromünster und nördlich von Sursee, in Buttisholz und Ruswil, in Reiden und Altishofen, in Zell und Willisau, im Napfgebiet, in Entlebuch, Marbach und Schwarzenberg. Luzern und seine Agglomeration ist demnach für die Windenergiegewinnung nicht geeignet.
Der Kanton hat sich das Ziel gesetzt, dass bis 2050 jährlich 250 Gigawattstunden Strom pro Jahr mit der Nutzung der Windenergie produziert werden. Dies entspreche je nach Grösse 30 bis 60 Anlagen, teilte die Regierung mit. Sie könnten einen Viertel des Stroms erzeugen, den die Luzerner Haushalte pro Jahr verbrauchten.
Der Kanton zieht dabei die Errichtung von Windparks Einzelanlagen vor, wie aus dem Richtplan weiter hervorgeht. Angestrebt wird auch, dass bestehende Anlagen erhalten und deren Produktionskapazitäten erhöht werden. Das Windpotenzial solle bestmöglich bei den kleinstmöglichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt genutzt werden.
Winterstromlücke schliessen
Dass der Kanton stark auf die Windenergie setzt, liegt daran, dass diese im Winter mehr Strom produziert als im Sommer. Sie habe das Potenzial, die Stromlücke im Winter zu schliessen, heisst es in der Mitteilung.
Mit der Festlegung der Windenergiegebiete im Richtplan können konkrete Projekte lanciert werden. Um den Ausbau zu forcieren, will die Regierung das Verfahren beschleunigen. Sie hat dazu die Schaffung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens in die Vernehmlassung gegeben.
Genehmigung des Bundesrats noch ausstehend
Die Teilrevision des Richtplans war im Dezember 2022 und Januar 2023 öffentlich aufgelegen. Es gingen 163 Stellungnahmen mit rund 1000 Bemerkungen und Anträgen ein. Die Mehrheit habe grundsätzlich die Nutzung des Windenergiepotentials befürwortet.
Die Regierung des Kantons Luzern hat den Richtplan entsprechend ergänzt. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich im Oktober behandeln. Die Richtplananpassung muss vom Bundesrat genehmigt werden.
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(sda)