Luzerner Polizei muss erfasste Daten von Hausbesetzerinnen löschen
Den Hausbesetzerinnen wird Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Verleumdung und einer von ihnen der Konsum von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Sie waren in ein leer stehendes Gebäude eingedrungen, wobei sie keiner besonders schwerer Sachbeschädigung beschuldigt werden. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die vorgeworfenen Straftaten richteten sich nicht gegen besonders schützenswerte Rechtsgüter wie die körperliche oder sexuelle Integrität. Aufgrund der Sachlage sei auch nicht ersichtlich, weshalb zukünftig von besonders schweren Delikten auszugehen sei.
Die nach der Verhaftung im Juli 2022 genommenen Wangenabstriche zwecks Erstellung eines DNA-Profils wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Woche später vernichtet.
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(sda)