Luzern: 23-Jähriger steht wegen Hammer-Angriff vor Gericht
Die Luzerner Staatsanwaltschaft beschreibt die Tat wie folgt: Der mutmassliche Mord ereignete sich am 8. Oktober 2018 am Luzerner Zihlmattweg. Tatort ist die gleichnamige «Pension Zihlmatt». Diese gibt Menschen, die in Not geraten sind, ein befristetes Zuhause.
Der Täter
Montagabend, 19.30 Uhr: Der mutmassliche Täter betritt die Pension Zihlmatt. Der damals 20-jährige Schweizer bewohnt seit zwei Jahren ein Zimmer am Zihlmattweg. Er geht ins nicht abgeschlossene Zimmer eines 64-jährigen Mannes. Die beiden wohnen zum Tatzeitpunkt seit fast einem Jahr in der Pension. Dort geht er auf den Balkon und wartet auf das Eintreffen des 64-Jährigen. Er hat einen Hammer bei sich, mutmasslich einen Zimmermannshammer, den er einige Monate zuvor von einer Baustelle gestohlen hatte.
Das Opfer
Montagabend, 19.33 Uhr: Nun betritt der 64-Jährige die Pension. In seinem Zimmer kommt es wenig später zum Angriff: Der Täter schlägt zu. Mit dem Hammer trifft er das Opfer gemäss Anklage zwei bis vier Mal am Kopf. Der 64-Jährige sackt augenblicklich zusammen. Ohne sich um den schwer Verletzten zu kümmern, flüchtet der 20-jährige vom Tatort. Auf dem Flur trifft er auf andere Bewohner der Pension. Diese sehen erst den Hammer in seiner Hand und finden wenig später den am Boden liegenden 64-Jährigen. Sie alarmieren die Polizei.
Die Festnahme
Dienstagmorgen, 04.05 Uhr: Nachdem sich der 20-Jährige nach der Tat einige Stunden in Luzern und Meggen aufgehalten hat, geht er zurück in die Pension. Dort wird er von der Luzerner Polizei festgenommen. Er gibt an, dass er sich nach der Tat in Luzern und Meggen aufgehalten habe. Den Hammer habe er in die Reuss oder in die kleine Emme geworfen. Die Tatwaffe ist trotz ausgedehnter Suche nie gefunden worden.
Die Aussage
Der junge Schweizer gibt die Tat zu. Gegenüber der Staatsanwaltschaft macht er geltend, dass er sich nicht mehr genau daran erinnern könne. Er sagt aus, er habe den 64-Jährigen angegriffen, weil dieser alt und Raucher, «gruusig» sowie «sinnlos» sei und auch sonst schon halbtot aussehe. Das Opfer habe ihm nichts zuleide getan. Weiter sagt er aus, er habe ihn liegengelassen, weil es ihn nicht interessierte, was für Verletzungen das Opfer erlitten hatte.
Der Tod
Montagabend, 22.30 Uhr: Rund zwei Monate nach der Attacke in der Pension Zihlmatt, erneut an einen Montagabend, erliegt der 64-jährige seinen Verletzungen im Luzerner Kantonsspital. Trotz mehreren Operationen und intensivmedizinischer Behandlung kommt es immer wieder zu Komplikationen. Die Verletzungen sind zu gravierend. Das Versagen mehrerer Organe wird aus rechtsmedizinischer Sicht als direkte Folge des Hammer-Angriffs erklärt.
Die Verhandlung
Mittwochmorgen, 08.15 Uhr: Drei Jahre nach den Ereignissen kommt es heute zur Verhandlung vor dem Luzerner Kriminalgericht. Beim mutmasslichen Täter haben Experten in zwei verschiedenen Gutachten psychische Störungen festgestellt. Dennoch sei der Mann voll schuldfähig, er habe wissentlich und willentlich gehandelt. Er habe besonders skrupellos, mit einer extremen Geringschätzung des Lebens des Opfers gehandelt. Aus blosser Neugier, jemanden sterben zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den heute 23-jährigen Schweizer deshalb eine Strafe von 20 Jahren Gefängnis. Die Freiheitsstrafe sei zugunsten stationären Massnahmen aufzuschieben.