Zentralschweiz
Luzern

Kriminalgericht Luzern: Schweizer misshandelte zwei Partnerinnen und erhält teilbedingte Freiheitsstrafe

Prozess

52-jähriger Schweizer misshandelte zwei Frauen – Strafe deutlich unter Anträgen der Stawa

12. Juli 2024, 06:35 Uhr
Das Kriminalgericht sprach eine dreijährige Strafe aus.
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Kriminalgericht Luzern bestraft einen Mann, der zwei Partnerinnen misshandelt haben soll, mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe. Es bleibt damit deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwältin hat am Prozess vom 19. Juni für den 52-jährigen Schweizer eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Das Kriminalgericht sprach nun eine dreijährige Strafe aus, wie es im Urteilsdispositiv vom Donnerstag heisst.

Das Gericht entschied sich zudem für eine teilbedingte Strafe. Der Beschuldigte muss nur ein Jahr ins Gefängnis, die zwei anderen Jahren wurden bedingt bei einer Probezeit von vier Jahren ausgesprochen. Fast fünf Monate hat der Beschuldigte zudem bereits in der Polizei- und Untersuchungshaft abgesessen.

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Verteidiger forderte bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren

Das mit drei Frauen besetzte Kriminalgericht stufte die vorgeworfenen häuslichen Gewalttaten als weniger gravierend ein als die Staatsanwältin. Statt als Gefährdung des Lebens oder gar versuchte eventualvorsätzliche Tötung, taxierte es das schwerste Delikt als versuchte schwere Körperverletzung.

Dazu kamen Schuldsprüche wegen einfachen Körperverletzungen, Drohungen, Nötigungen, Freiheitsberaubung und versuchter sexuelle Nötigung. In einzelnen Anklagepunkten gab es Freisprüche.

Der Verteidiger hatte für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, Tätlichkeiten und Drohung plädiert. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Das noch nicht rechtskräftige Urteil liegt erst im Dispositiv vor. Damit ist auch noch nicht bekannt, wie das Kriminalgericht seinen Entscheid begründet.

Beschuldigter soll Partnerin Zungenbein gebrochen haben

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, 2018 seine damalige Partnerin gewürgt und ihr das Zungenbein gebrochen zu haben. Zwei Monate zuvor soll er ihr den Arm gebrochen haben. Eine andere Partnerin hat er gemäss Anklage 2018 bis 2020 gewürgt, geschlagen und bedroht.

Die Staatsanwältin bezeichnete den Beschuldigten als gewaltbereit, cholerisch und einschlägig vorbestraft. Die Opferanwältin sagte, Gewalt durchziehe die Partnerschaften des Beschuldigten.

Verfahrenskosten von 54'000 Franken

Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei heute dank einer Therapie ein anderer Mensch. Die Muskelaufbaupräparate, die ihn aggressiv gemacht hätten, konsumiere er nicht mehr.

Der Beschuldigte muss gemäss des Urteils den beiden Frauen eine Genugtuung von 8000 Franken respektive 5000 Franken zahlen. Zudem muss er Verfahrenskosten von 54'000 Franken übernehmen.

(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 12. Juli 2024 06:11
aktualisiert: 12. Juli 2024 06:35