Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Herdenschutzhunde unterliegen weiterhin der Hundesteuer

Kantonsparlament

Luzerner Herdenschutzhunde unterliegen weiterhin der Hundesteuer

9. September 2024, 10:37 Uhr
Ein Herdenschutzhund im Einsatz auf einer Urner Alp. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Im Kanton Luzern sollen Halterinnen und Halter von Herdenschutzhunden nicht von der Hundesteuer ausgenommen werden. Dies hat das Kantonsparlament am Montag mit 58 zu 53 Stimmen beschlossen.

Im Kanton Luzern zahlen Hundehalterinnen und -halter jährlich und pro Hund eine Steuer in Höhe von 120 Franken, sobald die Tiere sechs Monate alt sind. In der ersten Lesung des Gesetzes über das Halten von Hunden entschied das Kantonsparlament, dass Halterinnen und Halter von Assistenzhunden von der Steuer befreit werden sollen, Therapiehunde aber weiterhin besteuert werden sollen.

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In der zweiten Lesung ging es nur um die Herdenschutzhunde. Einen entsprechenden Antrag reichte die vorberatende Kommission ein.

Hitzige Diskussion um Steuerbefreiung

Deren Sprecherin Pia Engler (SP) sagt, für die Steuerbefreiung spreche, dass der Herdenschutz gefördert werden solle, dagegen, dass der Herdenschutzhund bereits subventioniert werde.

Vehement für eine Steuerbefreiung stark machte sich Jasmin Ursprung (SVP). Es sei ein Widerspruch, wenn der Kanton ein Tier besteuere, das der Bund finanziell fördere. Herdenschutzhunde seien wegen des Wolfs wichtige Nutztiere und würden öffentliche Einrichtungen wie Robidog kaum beanspruchen.

Regierungsrätin Michaela Tschuor (Mitte) sagte dagegen, Herdenschutzhunde würden keine öffentliche oder hoheitliche Aufgabe ausüben. Zudem profitierten die Halterinnen und Halter nicht nur von Bundessubventionen, sondern auch von einer reduzierten kantonalen Hundesteuer.

Die Teilrevision des Hundegesetzes wurde nach der zweiten Lesung mit 109 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 9. September 2024 10:37
aktualisiert: 9. September 2024 10:37