Luzerner Regierung legt Gewässerräume im Wauwilermoos fest
2021 hatte die Gemeindeversammlung von Wauwil den «Zonenplan Gewässerraum» beschlossen. Die Regierung genehmigte darauf den Zonenplan. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) war damit aber nicht einverstanden und reichte beim Kantonsgericht eine Beschwerde ein.
Das Bafu bemängelte, dass im Zonenplan Gewässerräume entlang des Sandlochbachs, der Kleinen Ron und des Scheidgrabens fehlten. Das Kantonsgericht hiess die Beschwerde gut.
Die Gemeindeversammlung musste deswegen 2023 erneut über die Ausscheidung dieser Gewässerräume befinden, und lehnte sie ab. Kantone und Gemeinden seien jedoch aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen, teilte die Luzterner Regierung am Donnerstag mit. Ein Verzicht sei nicht zulässig.
Die Regierung entschied folglich, die Festlegung der Gewässerräume auf der Grundlage des abgelehnten Zonenplans, welcher dem Urteil des Kantonsgerichts entspricht, anzuordnen. Die Gemeinde stütze dieses Vorgehen, namentlich die direkte Anordnung, teilte er mit.
(sda)