Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Spitalgrundversorgung: Abstimmung im Februar 2025

Februar 2025

Initiative und Gegenvorschlag: Luzerner Spitalangebot kommt vors Volk

27. August 2024, 06:14 Uhr
Das Kantonsspital in Wolhusen verfügt über keine Intensivpflegestation mehr. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Stimmbevölkerung wird voraussichtlich am 9. Februar 2025 über das Grundangebot der Spitäler entscheiden können. Zur Abstimmung kommt die Initiative der SVP Kanton Luzern sowie ein entsprechender Gegenentwurf des Parlaments.

In ihrer Initiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» fordert die SVP eine Änderung des Spitalgesetzes, wie der Kanton am Dienstag mitteilt.

Konkret sollen die Standorte Luzern, Sursee und Wolhusen über eine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflegestation und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft verfügen.

Intensivstation für Wolhusen

Mit der Initiative müsste auch der Standort Wolhusen wieder über eine Intensivstation verfügen. Dieser erreichte Anfang Jahr – unter anderem aufgrund der nicht erreichten Anzahl Pflegetage in den vergangenen Jahren – die Rezertifizierung für seine Intensivpflegestation nicht mehr. Stattdessen bereitet das Spital derzeit den Betrieb einer Intermediate Care-Station (IMC) vor.

Mit der IMC könnten 98 Prozent der bisherigen Fälle weiterhin übernommen werden, hiess es. Die Bettenzahl wird von bis anhin sechs auf vier reduziert.

Quelle: Pilatus Today / Janine Schaub

Initiative zu «starr»

Der Regierung ist die Formulierung der Initiative zu starr. Mit ihrer «Absolutheit» würde sie eine bedarfsgerechte Spitalplanung verhindern und sie sei daher abzulehnen, teilt sie mit.

Stattdessen schlägt sie das im Mai im Kantonsparlament erarbeitete Spitalgesetz als Gegenentwurf vor. In diesem heisst es unter anderem, dass anstelle einer Intensivstation jeder Standort mindestens über eine IMC-Station verfügen muss.

Des Weiteren sind in Absprache mit der Kommission «Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit» Ausnahmeregelungen vorgesehen. Etwa wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Spitalliste nicht gegeben sind oder die erforderliche Qualität nicht mehr sichergestellt werden kann, beispielsweise bei einem Fachkräftemangel.

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(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 27. August 2024 06:14
aktualisiert: 27. August 2024 06:14