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Luzerner Stadtregierung erwägt Sanierung in Eigenregie

Dreilindenpark

Luzerner Stadtregierung erwägt Sanierung in Eigenregie

6. September 2024, 06:46 Uhr
Bis im Herbst solle ein Nutzungskonzept aufzeigen, wie es mit dem Gebäude im Dreilindenpark weitergehen soll
© Luzerner Zeitung / Pius Amrein
Die Sanierung der Gebäude im Dreilindenpark auf eigene Faust ist für die Luzerner Stadtregierung «eine Option». Dies hält die Stadtregierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von Mitte-Grossstadtrat Roger Sonderegger fest.

Sonderegger wollte Auskunft zur Zukunft der Anlage, nachdem sich das Projekt eines Skulpturenparks zerschlagen hatte. Bis im Herbst solle ein Nutzungskonzept aufzeigen, wie es mit dem Gebäude im Dreilindenpark weitergehen soll, erklärte die Stadtregierung in ihrer am Dienstag publizierten Antwort.

Die Nutzung des Gebäudes, das einst als Konservatorium genutzt und später zu einer Musikhochschule wurde, ist seit einiger Zeit offen. Im Jahr 2018 hatte die Regierung die Finartis Kunsthandel AG als neue Mieterin der Villa erkoren. Diese plante einen Skulpturenpark, Ausstellungen und Veranstaltungen.

Interpellation der Luzerner Mitte

Die Zusammenarbeit mit der Finartis wurde jedoch Ende Oktober 2023 beendet. Es habe sich gezeigt, dass das Unternehmen aus Meggen nicht bereit sei, die nächsten Schritte gemäss Absichtserklärung anzugehen, teilte die Stadt Luzern damals mit. Die Finartis ihrerseits liess durch Anwälte mitteilen, die baulichen Mängel an den Gebäuden seien zu gross. Die Kosten ausschliesslich ihnen anzulasten, das gehe nicht.

Sonderegger wollte von der Stadtregierung wissen, warum die Kosten der Instandstellung der Gebäude im Park von den Mietern übernehmen werden müssten, während andere Organisationen aus dem Kulturbereich von Steuergeldern profitierten. Die Stadtregierung antwortete, dass die Finartis ein privatwirtschaftliches Unternehmen und keine Kulturorganisation sei. Kunsthändler Robert Landau hätte einst Investitionen von sieben bis acht Millionen Franken in Aussicht gestellt.

Weitere Uneinigkeit

Auch bezüglich Restaurierung herrscht Uneinigkeit: Interpellant Sonderegger ist der Meinung, bei historischen Gebäuden sei «grundsätzlich» der Eigentümer zuständig. Die städtische Exekutive hält in ihrer Antwort fest, dass die Mieterin alle drei Gebäude auf eigene Kosten instand stellen und ausbauen wollte. Das sei Inhalt der Absichtserklärung gewesen.

Der Dreilindenpark ist 35'000 Quadratmeter gross. Im Park befindet sich eine Villa, ein Ökonomiegebäude, ein Pförtnerhaus und eine künstliche Torruine, ferner Skulpturen und eine Grotte. Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. August 2024 09:15
aktualisiert: 6. September 2024 06:46