Lebensbedrohliche Messerattacke: Eritreer zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt
Es soll an einem frühen Freitagnachmittag geschehen sein. Zwei eritreische Männer trafen sich an der Baselstrasse, um sich offenbar gewaschene Kleider zu übergeben. So schildert es zumindest die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Doch der eine Mann forderte für die Rückgabe der Kleider demnach 300 Franken. Es kam zum Streit. Nachdem sich die beiden kurzzeitig getrennt haben, soll der Beschuldigte seinem Bekannten gefolgt sein. Bei der Bushaltestelle Kreuzstutz kommt es dann angeblich zur folgenschweren Messerattacke.
Staatsanwaltschaft: Tod in Kauf genommen
Das Messer drang gemäss Anklageschrift ins Herz des Opfers ein. Das «Versterben» habe nur durch die sofortige ärztliche Intervention abgewendet werden können. Die Staatsanwaltschaft stellte sich auf den Standpunkt, dass der Beschuldigte den Tod des Opfers zumindest in Kauf nahm. Deshalb verlangte sie eine Freiheitsstrafe von über acht Jahren.
Landesverweis und Genugtuung für Opfer
Dieser Empfehlung folgte nun auch das Gericht. Das geht aus dem Urteil von Ende September hervor, das nun veröffentlicht werden darf. Es sieht den 26-Jährigen der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Als Strafe muss der Mann knapp neun Jahre ins Gefängnis. Ausserdem muss er die Schweiz für 15 Jahre verlassen. Dem Opfer hat er eine Genugtuung von 20'000 Franken zu zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stand Donnerstagnachmittag wurde es aber noch nicht an das Kantonsgericht weitergezogen.
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