Polizeigesetz in Luzern wird zum Thema am Bundesgericht
Normalerweise kontrolliert die Polizei, dass Gesetze eingehalten werden. Nicht jedoch in diesem Fall: Nun kümmern sich Grüne und SP-Politikerinnen darum, dass beim neuen Luzerner Polizeigesetz auch alle Grundrechte eingehalten werden. Dafür reichen sie eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Neue Fahndungsinstrumente
Mithilfe von Kameras kann die Luzerner Polizei seit Anfang Jahr systematisch Kontrollschilder vorbeifahrender Fahrzeuge zu Fahndungszwecken fotografieren. Darüber hinaus können auch Lenkende und Mitfahrende fotografiert werden. Diese Daten darf die Polizei 100 Tage speichern.
Das Problem: Es ist nicht genau geregelt, wann die Polizei solche Daten aufnehmen darf und was genau mit den aufgenommenen Daten geschieht.
«Schwerer Eingriff in die Grundrechte»
«Wir haben gemäss unserer Bundesverfassung das Recht zu wissen, wofür unsere Daten eingesetzt werden», sagt Laura Spring, Kantonsparlamentarierin der Grünen im Gespräch mit PilatusToday und Tele 1. Sie hat zusammen mit mehreren Personen aus den Reihen der Grünen eine Normenklage am Bundesgericht eingereicht – sowie einen Vorstoss im Kantonsparlament.
Grundsätzlich sei Spring nicht gegen die neuen Fahndungsinstrumente, doch das Einsetzen dieser müsse im Polizeigesetz präziser geregelt sein. «So, wie es aktuell geregelt ist, darf die Polizei unsere Daten nach Lust und Laune aufnehmen.»
Mit dem Vorstoss im Kantonsparlament wolle man erreichen, dass die Regierung das Gesetz so ausarbeitet, dass es rechtlich zulässig ist. «Denn aktuell verstösst es gegen die Grundrechte und ist somit mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig», so Spring. Deshalb reiche ein kantonaler Vorstoss nicht, es brauche die Klage am Bundesgericht.
Keine Stellungnahme des Kantons
Vonseiten des Kantons bleibt es ruhig. Auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1 schreibt Regierungsrat Paul Winiker: «Wir nehmen die Beschwerde zur Kenntnis.» Inhaltlich nehme man zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung.
Ähnliches Gesetz in Solothurn
Einen fast identischen Fall gab es erst kürzlich im Kanton Solothurn, worauf «zentralplus» verwies. Dort wurde wie im Kanton Luzern ein neues Polizeigesetz erlassen, das das Fotografieren der Kennzeichen fahrender Fahrzeuge erlaubte. Die Regeln bezüglich des Einsetzens der Instrumente wurden ebenfalls nicht präzise festgehalten.
Mit vergleichbaren Argumenten wurde im November am Bundesgericht eine Klage eingereicht. Das Gericht hat den Klägern in einigen Punkten recht gegeben. So muss das Solothurner Polizeigesetz nun angepasst werden. Unter anderem muss exakter geregelt werden, wann die entsprechenden Daten gesammelt werden dürfen und wie lange die Polizei sie speichern darf.
Luzern folgt Beispiel Solothurn
Diesem Beispiel will Spring folgen. «Wie man in Solothurn gesehen hat, ist das aktuelle Polizeigesetz ziemlich sicher nicht zulässig», argumentiert die Luzernerin. Sie ist deshalb äusserst zuversichtlich, dass das Gericht die Klage auch im Fall Luzern gutheissen wird.
Wann das Bundesgericht über die Beschwerde entscheidet, ist noch nicht klar.