Velo, E-Scooter, Skateboard und Co.: Was passiert, wenn ich alkoholisiert fahre?
«Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht»: Dieser Grundsatz gilt in der Schweiz nicht nur für das Autofahren, denn auch beispielweise mit dem Velo darf man gesetzlich nicht betrunken rumfahren. Die meisten wissen das, auch wenn es gerne mal missachtet wird – aber was passiert eigentlich, wenn ich betrunken Velo fahre?
Von Veloverbot bis Führerausweisentzug
Zuerst müssen wir klären, was überhaupt als Velo gilt. E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h sowie auch Mofas bis 45 km/h oder Segways gelten als Motorfahrräder und werden rechtlich gleich bewertet wie Motorräder und Autos. Hier gelten also genau die gleichen Regeln wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluss.
Normale Velos ohne Tretunterstützung sowie E-Bikes und E-Scooter bis 25 km/h gehören zu den motorlosen Fahrzeugen. Beim Fahren von motorlosen Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss von mehr als 0,5 Promille gibt es rechtliche Konsequenzen. Diese können von einer Busse, über ein Velofahrverbot bis hin zum Entzug des Führerausweises reichen.
Strafen können variieren
Bei welcher Promilleanzahl was genau passiert, ist nicht ganz in Stein gemeisselt und variiert teilweise über die Kantonsgrenzen hinaus. Grundsätzlich gilt im Kanton Luzern: Unter 1,6 Promille gibt's eine Busse, über 0,8 Promille kann es ein einmonatiges Velofahrverbot geben und ab 2,5 Promille wird eine Fahreignungsabklärung durchgeführt, welche einen Führerausweisentzug mit sich ziehen kann. Bei E-Bikes über 25 km/h (Kategorie M) wird bereits bei 1,6 Promille eine Fahreignungsabklärung von Gesetzes wegen durchgeführt.
Entwarnung für die Neulenker: Während ihr noch einen Führerausweis auf Probe habt, dürft ihr zwar keinen Alkohol trinken, wenn ihr Auto fahrt, wenn ihr mit einem motorlosen Fahrzeug unterwegs seid, gilt diese Regelung nicht.
Was ist mit Skateboard und Trottinett?
Trottinett, Skateboard sowie Inline-Skates gelten als fahrzeugähnliche Geräte. Das bedeutet, dass man gleich behandelt wird wie Fussgänger. Also darf ich trinken was ich will? Nein. Auch Fussgänger können unter gewissen Umständen einer Fahreignungsabklärung unterzogen werden.
Dann gibt es natürlich auch noch Fahrzeuge, die in der Schweiz gar nicht für den Gebrauch auf öffentlichen Strassen zugelassen sind, weil sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehören beispielsweise: Einrad, Hoverboard, E-Skateboard oder E-Kart. Mit diesen darf man also nach dem Ausgang erst recht nicht nach Hause fahren.
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