Zentralschweiz
Luzern

Sechs Festnahmen bei Razzia gegen organisierte Kriminalität in Luzern

Organisierte Kriminalität

Ermittlungen führen zu Festnahmen bei Razzia in Luzern

4. September 2024, 12:39 Uhr
Razzia nach langen Ermittlungen: Das Fedpol und die Luzerner Polizei nehmen sechs Personen fest.
© PilatusToday / Leserreporter
Am Hallwilerweg in der Stadt Luzern ist es am Dienstag bei einem Einsatz des Fedpol in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei zu einigen Festnahmen gekommen. Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität, hiess es seitens der Bundespolizei.

Unter der Leitung der Bundesanwaltschaft gab es monatelange Ermittlungen durch die Bundespolizei, Luzerner Polizei und die Kantonspolizei Basel-Stadt, wie Fedpol-Mediensprecher Patrick Jean gegenüber PilatusToday und Tele 1 erklärt. Am Dienstag wurden im Rahmen dieser Ermittlungen koordinierte Hausdurchsuchungen in Luzern und Basel durchgeführt. «20 Minuten» hatte zuerst über die Aktion berichtet.

Bilder vom Hallwilerweg in Luzern zeigen mehrere Fahrzeuge, die mutmasslich dem Fedpol gehören, die am Dienstagabend auf dem Trottoir vor dem Gebäude standen.

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«Es waren insgesamt neun Hausdurchsuchen und sechs Festnahmen, diese wurden erfolgreich durch die Luzerner Polizei und Fedpol durchgeführt», so Jean weiter. Die Bundesanwaltschaft leitete den Einsatz, der im Kontext der organisierten Kriminalität durchgeführt wurde.

Geldwäscherei und Widerhandlung gegen Betäubungsmittelgesetz

Die Intervention habe im Rahmen eines Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft (BA) stattgefunden, teilte diese auf Anfrage von keystone-sda mit. Das Verfahren werde gegen mehrere natürliche Personen geführt.

Diese Personen werden von der Bundesanwaltschaft verdächtigt, an einer kriminellen Organisation beteiligt zu sein oder eine solche zu unterstützen. Als weitere Delikte nannte die BA qualifizierte Geldwäscherei und qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Weitere Angaben zum Verfahren und zu den Festgenommenen machte die Bundesanwaltschaft nicht. Für die beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

(red./sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 4. September 2024 11:10
aktualisiert: 4. September 2024 12:39