Uber soll in Luzern stärker reguliert werden
Im vergangenen Oktober wandte sich die Taxikommission Luzern an die Behörden und beklagte sich über Ungleichbehandlung. Der Grundtenor war deutlich: Uber-Fahrerinnen sollen gleich reguliert werden wie Taxi-Fahrer.
Kantonsparlamentarier Hannes Koch (Grüne) übernahm dies und forderte in einem Vorstoss die Luzerner Regierung zum Handeln auf. Die aktuellen Regelungen bezüglich Arbeitsrecht, Gebühren, Steuern und Ausschreibungen sollen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Konkret: Uber soll als Arbeitgeber eingestuft werden und eine allgemeine Registrierungs- und Plakettenpflicht eingeführt werden.
Regierung mit positiver Rückmeldung
Gemäss der Antwort der Regierung sei Anfang Januar ein runder Tisch organisiert worden. Rund 20 Personen hätten teilgenommen. Dabei waren nebst Vertretern des Kantons unter anderem auch die Polizei, die Taxikommission Luzern und Uber selbst.
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In ihrer Antwort schreibt die Regierung nun, dass sie der Einführung einer generellen Plakettenpflicht positiv gegenübersteht. Im Rahmen dieser Prüfung soll insbesondere geklärt werden, ob eine Kennzeichnung die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die Polizei erleichtern würde.
Schweizweite Regeln wären sinnvoller
Dies Plakettenpflicht soll allerdings nicht nur für Uber, sondern für alle Personentransportfahrzeuge gelten, die berufsmässig geführt würden. Beispielsweise im Kanton Zürich werde eine solche Pflicht bereits umgesetzt. Weiter prüfe die Regierung auch eine Registrierungspflicht. Insgesamt sei es jedoch sinnvoll, dass neue Regulierungen mindestens kantonal, besser sogar national eingeführt würden.
Unklar bleibt, ob Uber-Fahrende als selbstständig oder unselbstständig erwerbend gelten. Solche Fragen könne nicht der Kanton Luzern, sondern die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) für die gesamte Schweiz klären. Da in diesem Bereich verschiedene Einsprache- und Beschwerdeverfahren pendent seien, müsse man mit der Klärung der «Statusfrage» allerdings vorerst noch zuwarten.
(red.)