Missbrauchte Trychler auch Buben in der Zentralschweiz?
Mit einem Wohnmobil soll der Verurteilte im Zeitraum von November 2021 bis März 2022 unterwegs gewesen sein und sich mehrfach an jungen Buben in Österreich vergangen haben. Der 20-jährige Obwaldner bot den Opfern Geld und Geschenke für sexuelle Handlungen an.
Wie «meinbezirk.at» berichtet, ist der Verurteilte auf freiem Fuss und wohnt nun wieder bei seinen Eltern im Kanton Obwalden. In der Schweiz müsse er sich nun über einen Zeitraum von zehn Jahre alle drei Monate Spritzen verabreichen und psychiatrische Betreuung nachweisen lassen. Kontakt zu Kindern sei ihm untersagt.
Hat er sich auch in der Schweiz strafbar gemacht?
Wie das österreichische Medium weiter schreibt, werde nun auch in der Schweiz und Deutschland gegen den verurteilten Sexualstraftäter ermittelt. Gemäss dem «Blick» bestätigt die Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden, dass die österreichischen Behörden die Akten zum Fall an die verantwortlichen Stellen in der Schweiz weitergeleitet hätten.
Diese Akten würden nun von der Staatsanwaltschaft Obwalden analysiert. «Ob ein Strafverfahren eingeleitet wird und wer dieses gegebenenfalls führen wird, wird sich zeigen», sagt die Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte hätte sich mehrfach telefonisch und per Mail bei der «Blick»-Redaktion gemeldet. Angesprochen auf die Vorwürfe, dass es auch in der Schweiz Opfer geben könnte, sagt er: «Das stimmt nicht. In der Schweiz liegt nichts gegen mich vor.» Allerdings lässt der Mann verlauten, er habe «keinerlei Erinnerungen» an seine Taten in Österreich. Trotzdem bestreitet er die Vorfälle nicht: «Es tut mir leid. Die Medikamente tun mir gut.»
Freiheitstrychler wollen nicht in Verbindung gebracht werden
Während seiner Taten, für die er in Österreich verurteilt wurde, war der 20-Jährige in unserem Nachbarland unterwegs. Dort hätte er die Freiheitstrychler-Bewegung aufbauen sollen. Das nun eine Verbindung zwischen diesen Taten und den Freiheitstrychlern gemacht wird, passt der Bewegung überhaupt nicht. «Die Art, wie die Schweizer Medien über den Fall berichtet haben, ist leider fast ebenso hässlich wie die Geschichte des Mannes», schreibt die Bewegung.
Vor allem eine erste Version des «Blick»-Artikels, in dem der Beschuldigte als Markus H. bezeichnet wurde, stiess bei der Bewegung auf Unverständnis. Grund dafür liegt darin, dass die Zeitung schon früher zwei andere bekannte Freiheitstrychler als Markus H. bezeichnet haben soll.
«Die ganze Schmutzkampagne hat nicht nur dem Betroffenen nachhaltig geschadet, sondern auch den Ruf zweier unbescholtener Exponenten der Bürgerrechtsbewegung angekratzt und die Freiheitstrychler unter Generalverdacht gestellt», heisst es in einer Stellungnahme der Trychler.
Nichtsdestotrotz nehmen die Corona-Massnahmen-Gegner den Schweizer, «der in seiner Freizeit ab und zu mit den Freiheitstrychlern unterwegs war», nicht in Schutz. Sie würden sich zum Gesetz und zur Bundesverfassung bekennen und distanzieren sich vom Verurteilten: «Aus diesem Grund wird er ab sofort nie mehr ein Trychlerhemd tragen und nicht mehr bei uns mitmachen dürfen.»