Zentralschweiz

Neophyten und Krankenkassen-Werbeanrufe – das ändert sich im September

Neuerungen

Neophyten und Krankenkassen-Werbeanrufe – das ändert sich im September

Vroni Fehlmann, 1. September 2024, 11:22 Uhr
Die Tessinerpalme, besser gesagt die Chinesische Hanfpalme, darf ab September nicht mehr verkauft werden.
© Imago Images
Kirschlorbeer darf nicht mehr verkauft werden und Krankenkassen dürfen nicht mehr einfach so anrufen, um dich anzuwerben. Was sich im September sonst noch ändert, erfährst du hier.

Verkaufsverbot für invasive Pflanzen

Stachelgurke, Vielblättrige Lupine, Bold-Bambus, Kirschlorbeer oder die Armenische Brombeere: Sie und weitere Pflanzen haben eines gemeinsam. Ab September dürfen sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Denn sie gelten als invasiv und gebietsfremd. Nicht nur der Verkauf ist verboten, auch das Anpflanzen oder die Vermehrung ist nicht mehr erlaubt. So soll verhindert werden, dass die Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich weiter ausbreiten. Wer bereits betroffene Pflanzen im Garten hat, macht sich jedoch nicht strafbar. Der Entscheid beruht auf einem parlamentarischen Vorstoss.

Diese Pflanzen dürfen nicht mehr verkauft respektive in Verkehr gebracht werden:

Ebenfalls betroffen: Gestreiftes Süssgras (Glyceria striata)

Diese Pflanzen dürfen nicht mehr in die Umwelt gebracht werden:

Ebenfalls betroffen: Schmalrohr (Lagarosiphon major)

Werbeanrufe von Krankenkassen sind verboten

Ab September dürfen Krankenversicherer keine unerwünschte Telefonwerbung mehr machen. Verboten ist die sogenannte Kaltakquise, also die Kontaktaufnahme mit Menschen, die noch nie bei dieser Krankenkasse versichert waren oder es seit über drei Jahren nicht mehr sind.

Züge fahren wieder durch den Gotthard

Seit dem 10. August 2023 ist der Gotthard-Basistunnel wegen einer Entgleisung für die meisten Züge gesperrt. Der Güterzug, der damals von den Gleisen abkam, richtete einen Schaden an, der nicht so schnell behoben werden konnte. Nach dem Probebetrieb soll nun ab Montag der Bahnbetrieb im Tunnel wieder vollständig aufgenommen werden. Damit verkürzt sich auch die Reisezeit ins Tessin wieder.

Abstimmung

Am Sonntag, 22. September 2024, ist deine Stimme an der Urne gefragt. Über zwei eidgenössische Vorlagen wird entschieden. Dabei handelt es sich um die Biodiversitätsinitiative und die Pensionskassen-Reform. Kantonal stehen im Kanton Luzern, in Schwyz, in Uri, in Nidwalden und auch in Zug Abstimmungen auf dem Programm.

Start Herbstsession

Vom 9. bis 27. September kommen in Bern National- und Ständerat für die Herbstsession zusammen. Dort soll beispielsweise über Sparmassnahmen bei Bildung, Forschung und Innovation im Ständerat entschieden werden. Der Nationalrat dürfte über die Individualbesteuerung und die Eigenmiete-Steuer beraten. Der Verlegerverband Schweizer Medien fordert zudem, dass der Nationalrat über eine höhere indirekte Presseförderung diskutiert.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 1. September 2024 11:22
aktualisiert: 1. September 2024 11:22