Sind Menschen ein Ersatzteillager?
Quelle: tele1
Sind Menschen ein Ersatzteillager, sobald sie tot sind? Gibt es also eine Art Grundrecht auf Spender-Organe? Darum geht es überspitzt formuliert bei der Änderung des Transplantationsgesetzes. Die aktuell gültige Zustimmungslösung soll in die Widerspruchslösung umgewandelt werden. Bisher ist man nur dann Organspender, wenn man dies ausdrücklich will, also zustimmt. Künftig würde man automatisch Organspender, ausser man will dies explizit nicht, also widerspricht
«Fundamentaler Paradigmenwechsel»
Die Urner Ständerätin Heidi Z’graggen von Die Mitte bekämpft die Gesetzesänderung und spricht von einem fundamentalen Paradigmenwechsel: „Mit der neuen Regelung geht der Staat davon aus, dass jeder automatisch Organspender ist.“ Das sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte, der Staat beschneide das Recht am Eigentum am eigenen Körper, so Heidi Z’graggen. Für die Änderung des Transplantationsgesetzes spricht sich die Zuger Nationalrätin Manuela Weichelt von den Grünen aus. Sie erwähnt ein Bundesgerichtsurteil, welches die Widerspruchslösung durchaus als grundrechtskonform bezeichne.
«Viele Leute sind zur Organspende bereit»
Manuela Weichelt verweist auf jene rund 1‘500 Personen, die teils jahrelang auf ein Ersatz-Organ warten. Die Widerspruchslösung sei sinnvoll, weil viele Leute zwar zu einer Organspende bereit seien, sich aber nicht im Register eingetragen hätten: „Bei diesen Leuten ist dann der Wille zur Organspende nicht ersichtlich.“ Dass damit in Zukunft Schweigen automatisch Zustimmung bedeutet, glaubt Manuela Weichelt nicht. Hier verweist Heidi Z’gragggen auf die nationale Ethikkommission, welche die geplante Widerspruchslösung ablehnt. Die Urnerin würde eine Erklärungslösung befürworten, bei der jede und jeder offiziell erklären müsste, ob er Organspender sein will oder nicht.