Aufgepasst: Dann musst du in deinem Kanton die Steuererklärung eingereicht haben
Für Luzernerinnen und Luzerner sollte die diesjährige Steuererklärung bereits passé sein. Am 31. August 2024 mussten sie die Steuererklärung einreichen. Die Frist für die maximale Verlängerung lief ab, die ordentliche Frist datierte auf den 31. März 2024.
Etwas mehr Zeit bleibt den Urnerinnen und Urnern. Die späteste Einreichung wurde auf den 30. September 2024 festgelegt. In den anderen Zentralschweizer Kantonen erhältst du noch mehr Zeit. In Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug sind generelle Fristerstreckungen bis Ende Jahr möglich.
Was, wenn ich zu spät bin?
«Steuerpflichtige, die ihren Verfahrenspflichten nicht nachkommen, werden aufgefordert, das Versäumte innert angemessener Frist nachzuholen», steht im Luzerner Steuerbuch geschrieben. Keine Steuererklärung einzureichen, kann also keine Option sein.
Wenn die Einreichung dennoch versäumt wird, ist die Handhabung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Luzern beispielsweise ist die erste Mahnung kostenlos. Bei der Zweiten wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben. Im Kanton Uri sind es 30, im Kanton Zug 35 Franken.
Wer auch nach mehrfacher Mahnung oder sogar vorsätzlich verpasst, seine Steuererklärung einzureichen, muss möglicherweise mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken rechnen. Dies aufgrund der Verletzung der Verfahrenspflichten.
(red.)