Zentralschweiz

Deutscher hortete Kriegsmaterial am Zugersee – und blitzt vor Gericht ab

Waffen-Freak

Deutscher hortete Kriegsmaterial am Zugersee – und blitzt vor Gericht ab

Benjamin Netz, 18. Juli 2024, 18:21 Uhr
Deutscher blitzte vor Gericht ab, weil er seinen beschlagnahmten Weltkriegswaffen, wie diese Handgranate, zurückhaben wollte.
Jahrelang hatte der Mann Waffen aus den beiden Weltkriegen nahe des Zugersees gehortet, ehe ihm die Zuger Polizei im August 2020 einen Besuch abstattete und das gesamte Material beschlagnahmte. Nun jedoch will er die Gegenstände zurückhaben.

Der gebürtige Deutsche aus dem Bundesland Saarland ist jedoch kein Unbekannter, wie der Tagesanzeiger schreibt. Bereits im Jahr 2009 war er den deutschen Behörden aufgefallen, nachdem eine linke Beobachtungsstelle den Mann und seine «Sammlung» öffentlich machte. Damals wurde er ausserdem der rechtsextremen Szene zugeordnet. Heute bestreitet er diesen Vorwurf. Bei ihm wurden damals auch kistenweise Munition, Reste mehrerer Bomben, Maschinengewehrläufe und sogar scharfe Munition gefunden.

Wusste nichts von Strafbefehl

Anfang 2021 verhängte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen «fahrlässiger Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz und der mehrfachen fahrlässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz». Zwar wurde er schuldig gesprochen, über das Strafmass schweigen die Zuger Behörden jedoch.

Gegenüber dem Tagesanzeiger sagt der Mann, er würde gar nichts von einer Verurteilung wissen. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft habe er zwar erhalten, ihm sei jedoch nicht klar gewesen, dass er einen Strafbefehl in den Händen halten würde und welche Konsequenzen dieser für ihn haben könnte. Rechtskräftig wurde er natürlich dennoch.

Weil es sich aus seiner Sicht um «schiessuntaugliche Dekowaffen, die durch ein spezielles Verfahren unbrauchbar gemacht worden seien und lediglich einem Sammlerzweck dienten» handelt, will der Sammler seine Waffen nun jedoch zurückhaben. Er verfügte über entsprechende Zertifikate für sämtliche Gegenstände, die einen Wert von rund 100'000 Franken haben sollen.

Sammler blitzt vor Bundesgericht ab

Die Zuger Polizei vernichtete die eingezogenen Waffen jedoch, wogegen sich der Deutsche vor Gericht wehrte und dabei bis vor das Bundesgericht zog. Ohne Erfolg. Stattdessen muss er sogar noch die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen.

Was ihm zum Verhängnis wurde: Hätte er seine Waffen im Saarland gelassen, hätte er sie ziemlich sicher behalten dürfen. Auch eine legal Einfuhr in die Schweiz hätte laut Tagesanzeiger mit etwas bürokratischem Aufwand gemeistert werden können.

Immerhin: Die sichergestellten Hieb- und Stichwaffen, wie etwa Hellebarden und andere Waffen aus dem Mittelalter, soll er zurückbekommen. «Die einzigen Gegenstände, mit denen man heute noch jemanden verletzen könnte», wie er sagt.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 18. Juli 2024 16:42
aktualisiert: 18. Juli 2024 18:21