Zentralschweiz

Geisslechlöpfe rundum Kriens: Die Regeln und der Zeitraum

Schweizer Brauch

Geisslechlöpfe: Das laute Brauchtum ist zurück

Marina Lampert, 5. November 2024, 11:04 Uhr
«Gchlöpft» wird mit Schaubgeisseln. Der Zopf am Ende des Stricks, der aus Hanf oder Flachs besteht, erzeugt den lauten Knall.
© Stadt Kriens
In der Zeit vom 3. November bis am 8. Dezember «chlöpft» es wieder rund um Luzern. Das laute Brauchtum bereitet den einen Freude und für andere ist es eine Qual. Um Konflikte zu vermeiden, gelten Regeln. Wir klären auf.

Das Geisslechlöpfe hat eine lange Tradition und stammt aus der vorchristlichen Zeit. Seinerzeit glaubte man, dass sich während der Wintersonnenwende das Totenreich öffnet. Die Leute hatten Angst vor den Seelen der Verstorbenen, welche sie nach ihrem Glauben auf Schritt und Tritt verfolgen würden. Mit dem lauten Peitschenknall sollten die bösen Dämonen und Geister vertrieben werden. Nach der Christianisierung etablierte sich der Brauch als Weckruf und Ankündigung des Samichlaus.

Geisslechlöpfe in Kriens

In Kriens wird der Brauch auch St. Niklausenklöpfen genannt. Bei Krienserinnen und Krienser war und ist das Chlöpfe so beliebt, dass 1971 eine Chlöpflerschule gegründet wurde. Die Galli-Zunft hat diese ins Leben gerufen. Bis heute können die angehenden jungen Chlöpferinnen und Chlöpfer beim Meiersmattschulhaus an jedem Montag im November am Kurs teilnehmen und erlernen den alteingesessenen Brauch.

Folgende Regeln sind zu beachten

Um Konflikte zu vermeiden, hat die Stadt Luzern Geisslechlöpfe-Regeln definiert. Ebenfalls fordert die Stadt Kriens die Eltern dazu auf, ihre chlöpffreudigen Kinder auf die definierten Regeln aufmerksam zu machen:

  • Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen ist das Chlöpfe verboten.
  • Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen. Daher sollen von Zeit zu Zeit Pausen eingelegt werden und der Standort gewechselt werden.
  • Ruhebedürfnis in Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen respektieren.
  • Acht geben auf vorbeigehende Passantinnen und Passanten.
  • Auf den erlaubten Strassen sind Fahrzeuge und Fussgänger durchzulassen.
  • Mittags- und Abend-Ruhezeit einhalten: 12 bis 13 Uhr, 22 bis 8 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen erst ab 14 Uhr.

Unser ehemaliger Reporter Röbi Steinegger hat sich selbst am Geisslechlöpfe versucht. Wie das geklappt hat, siehst du im Video:

Quelle: PilatusToday

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 5. November 2024 11:03
aktualisiert: 5. November 2024 11:04