Lebensretter Rauchmelder: Könnte ein Obligatorium Tragödien verhindern?
Quelle: PilatusToday / Shana Meister / David Migliazza
«Wenn man schläft, ist der Geruchssinn eingeschränkt. So bemerken die schlafenden Personen nicht, dass Rauch in die Räumlichkeit eindringt und man wird ohnmächtig», sagt Feuerwehrinspektor des Kantons Luzern, Marco Blättler, im Gespräch mit PilatusToday und Tele 1. Solche Szenarien werden immer wieder zur Realität – und dies hat meistens verheerende Folgen. So passierte es vor zwei Wochen in Wiggen, einem Ortsteil von Escholzmatt-Marbach. Bei einem Brand in der Nacht starben drei Kinder an einer Rauchgasvergiftung.
Mit einem Rauchmelder kann man in Räumlichkeiten ein entsprechendes Frühwarnsystem montieren. «Der Rauchmelder ist ein sehr nützliches Instrument, um einen Brand frühzeitig zu erkennen und so die Feuerwehr schnellstmöglich zu alarmieren», erklärt Blättler. Ein solches Warnsystem für 30 bis 40 Franken könne Leben retten.
Auch vonseiten der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) werden Frühwarnsysteme empfohlen: «Wir befürworten es sehr, dass jede Person solche Rauchmelder zu Hause montiert. Dies aber auf freiwilliger Basis zum Schutz für sich und seine Familie», sagt der Abteilungsleiter Prävention Boris Camenzind. Wäre ein Obligatorium von Rauchmeldern denn nicht sinnvoll? Diese Frage haben sich die Gebäudeversicherungen vor Jahren schon gestellt.
Die Schweiz kommt im europäischen Vergleich schlechter weg
«Im Jahr 2015 wurde ein schweizweites Obligatorium zum Thema. Man hat sich aber dagegen entschieden», so Camenzind. Es sei nicht verhältnismässig, in jeder Wohnung und jedem Schlafzimmer solche Rauchmelder zu montieren. Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Kontrolle aller Haushalte in der Schweiz seien bei einem Obligatorium kaum zu stemmen. Zudem wären bei Ablauf der Batterien die jeweiligen Haushaltsnutzer für den Wechsel verantwortlich. Unter diesen Umständen alles zu kontrollieren sei nicht praktikabel und deshalb bleibe man bei der Empfehlung.
Des Weiteren kann man nicht sagen, wie viele Schweizer Haushalte mit einem solchen Frühwarnsystem ausgestattet sind. Dies liege jeweils in der Verantwortung des Bewohners oder des Eigentümers. Rauchmelder können online und in den Fachmärkten gekauft werden und so sei eine Statistik kaum möglich.
Bei einer Mietwohnung liegt es grundsätzlich am Mieter, Rauchmelder in den Räumlichkeiten zu montieren. «Es ist eine freiwillige Massnahme jedes Einzelnen. Deshalb hat der Eigentümer diesbezüglich keine Verpflichtungen», so Boris Camenzind weiter.
Rauchmelder in Schubladen bringen nichts
Die Gebäudeversicherung empfiehlt trotz Freiwilligkeit, einen Rauchmelder zu installieren. Aber dies richtig, betont Camenzind: «Wir haben schon oft festgestellt, dass Personen solche Rauchmelder kaufen, diese aber nicht montieren. Auch bei einem Batteriewechsel ist es wichtig, den Melder wieder an der Decke zu platzieren und nicht in die Schublade zu verstauen – dort nützen sie nichts.»
Seit Jahren versucht die Gebäudeversicherung Luzern die Menschen auf das Thema zu sensibilisieren. Dies durch die Präsenz an der LUGA oder auch mithilfe von Aktionen auf der Website. Auch im Moment sei man dran, den Restbestand an Rauchmeldern der LUGA auf der Website zu pushen.
Gesunder Menschenverstand walten lassen
Die Anzahl der Brände hat in der Zentralschweiz grundsätzlich nicht zugenommen. Doch habe es in der vergangenen Zeit Brände gegeben, bei denen es Todesopfer zu beklagen gab. Es sei ein Fakt, dass man wöchentlich mit Brandfällen zu tun hat, so der Abteilungsleiter Prävention der Gebäudeversicherung. Einmal mehr sei es wichtig darauf aufmerksam zu machen, dass Frühwarnsysteme etwas Gutes sind und Leben retten können.
(jul)