Zentralschweiz
Luzern

Bundesgericht entscheidet: Luzern verstösst mit abgelehnter Leistung gegen das Opferhilfegesetz

Bundesgericht entscheidet

Luzern verstösst mit abgelehnter Leistung gegen Opferhilfegesetz

27. Juni 2024, 14:37 Uhr
Das Bundesgericht entscheidet, dass die Frau Anrecht auf Opferhilfeleistungen hat. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Der Kanton Luzern muss im Rahmen der Opferhilfe für die Unterbringung einer Frau in einer Notunterkunft aufkommen. Das hat das Bundesgericht entschieden, nachdem ihr die kantonale Dienststelle sowie das Kantonsgericht die Opferhilfe verweigerten.

Die Frau wollte sich 2021 von ihrem Ehemann trennen. Dadurch kam es zu erheblichen Konflikten, in deren Rahmen der Ehemann mehrfach mit Suizid drohte, schreibt das Bundesgericht am Donnerstag in einer Mitteilung.

Bundesgericht stellt klar: Kanton muss Opferhilfe leisten

Die Frau flüchtete nach der dritten Suiziddrohung mit den beiden Kindern in eine Notunterkunft, die ihr vom Frauenhaus Luzern empfohlen wurde. Die Opferberatung bei der Dienststelle für Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern lehnte die Kostenübernahme ab. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der Frau gutgeheissen. Es hält fest, dass der Frau die beantragte Soforthilfe gemäss Opferhilfegesetz (OHG) zu Unrecht verweigert worden sei. Die Frau erfülle die sogenannte Opfereigenschaft gemäss OHG.

Psychische Integrität verletzt

Die Frau habe durch die Suizidandrohungen über einen gewissen Zeitraum hinweg derart unter Druck gestanden, dass ihre psychische Integrität nicht unerheblich beeinträchtigt worden sei. Die Besorgung einer Notunterkunft wird laut Bundesgericht im OHG als Kategorie der Soforthilfe genannt. Der Gesetzgeber habe damit Frauenhäuser fördern und finanziell unterstützen wollen. Nicht relevant sei, dass die Frau nicht auch Opfer körperlicher Gewalt geworden sei.

(hni/sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 27. Juni 2024 14:37
aktualisiert: 27. Juni 2024 14:37