Auch Luzern führt Reinigungspflicht für fremde Boote ein
Sie ist nur wenige Millimeter gross und sieht unscheinbar aus. Hat sich die Quaggamuschel aber einmal in einem Gewässer eingenistet, kann sie das ganze Ökosystem durcheinanderbringen. Bislang wurde die Muschel in der Zentralschweiz nicht nachgewiesen. Dies soll aber auch so bleiben.
Neue Regeln per 1. Mai
Deshalb führt als letzter Zentralschweizer Kanton auch Luzern eine Reinigungspflicht für sogenannte Wanderboote ein, welche in einem anderen Kanton oder Land lagen. Thema war die Reinigungspflicht für fremde Boote im Kanton Luzern bereits im Januar. Nun wird diese Pflicht als Teil der neuen Verordnung über die Schifffahrt am 1. Mai eingeführt.
Wie der Kanton Luzern am Montagmorgen mitteilt, wird bei vignettenpflichtigen Booten für die Bewilligung ein Reinigungsbeleg vorausgesetzt. In der neuen Schifffahrtsverordnung ist zudem geregelt, dass auf dem Sempachersee sowie dem Luzerner Teil des Hallwilersees Segelschiffe und Segelbretter mit «tragflügelähnlichen Vorrichtungen» zugelassen sind. Auf dem Vierwaldstättersee sind sogenannte Foils bereits heute zugelassen.
Fischereiverband will härtere Massnahmen
Typisch Quaggamuschel ist auch, dass sie sich rasant vermehrt. Gerade deshalb wünschte sich der Fischereiverband des Kantons Luzern noch härtere Massnahmen, wie sie beispielsweise Zug eingeführt hat. Im Kanton Zug dürfen für mindestens ein Jahr nämlich keine fremden Boote mehr eingewassert werden.
«Ein einziges Boot muss sie mitbringen, und der ganze See ist voll damit», sagt Markus Fischer, Präsident des Luzerner Fischereiverbands, gegenüber der «Luzerner Zeitung». Es brauche einen klaren Prozess, wie gereinigte Boote abgenommen werden. Bis dieser soweit ist, sei ein Verbot für Wanderboote der richtige Ansatz.
Der Kanton Luzern wolle mit der Reinigungspflicht Erfahrungen sammeln, um allenfalls weitere Massnahmen in Absprache mit anderen Kantonen zu prüfen, heisst es in der Mitteilung weiter. Auch die Reinigungspflicht für Wanderboote wurde in der Zentralschweiz koordiniert, festgelegt wurde sie durch die Bau-, Planungs- und Baudirektorenkonferenz.
(red.)