Zentralschweiz
Luzern

Darum müssen alte Holzhäuser Brandschutzvorschriften nicht einhalten

Nach Brand in Wiggen

Darum müssen alte Holzhäuser Brandschutzvorschriften nicht einhalten

Jonathan Ernst, 19. März 2024, 12:17 Uhr
Alte Häuser müssen nicht zwingend die aktuellsten Brandschutzvorschriften einhalten. Im Bild: ein 700-jähriges Holzhaus in Steinen SZ. (Archivbild)
© Keystone / Patrick Seeger / Alexandra Wey / Pilatustoday
Wegen der Bauweise des Wohnhauses hat sich das Feuer kürzlich beim Brand in Wiggen rasend schnell ausgebreitet. Eigentümerinnen und Eigentümer von ähnlichen Häusern müssen Brandschutzvorschriften nicht einhalten. Ein Experte erklärt, wieso – und worauf man sonst als Holzhausbesitzer achten soll.

Der Brand in Wiggen forderte drei Menschenleben sowie drei verletzte Personen und schockierte die ganze Schweiz. Das Feuer ist im Hauskehricht ausgebrochen. Auch in Andermatt brannte unter der Woche ein altes Haus komplett nieder. Eine Person starb.

Klar ist dabei, dass sich das Feuer in einem modernen Gebäude nicht so schnell ausgebreitet hätte wie in Wiggen und Andermatt. Für Bewohnende, Besitzerinnen und Besitzer von ähnlichen Holzbauten dürfte die Meldung – zusätzlich zum Schock – ein mulmiges Gefühl ausgelöst haben. Ist das eigene Heim sicher genug? Reichen die aktuellen Brandschutzmassnahmen?

Nur bei einer Sanierung muss auch der Brandschutz angepasst werden

Die Fragen sind berechtigt. Alte Bauten müssen nämlich nicht auf dem aktuellsten Stand der Brandschutzbestimmungen gehalten werden. Dies bestätigt die Gebäudeversicherung Luzern (GLV). Boris Camenzind, Abteilungsleiter Prävention, erklärt es auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1 mit einem Beispiel: «Es kann mit einem Oldtimer-Auto verglichen werden, das heute nicht mehr zugelassen würde, da es die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, aber dennoch weiterfahren darf.»

Alte Häuser müssen nicht zwingend die aktuellsten Brandschutzvorschriften einhalten. Im Bild: ein 700-jähriges Holzhaus in Steinen SZ. (Archivbild)

© KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Solange die Gebäude nicht saniert oder umgebaut werden, gelte für die Eigentümer der Besitzstand, schreibt die GLV. Es kann also auf dem aktuellen Stand gelassen werden. «Wird das Gebäude saniert, ist es verhältnismässig an die aktuellen Brandschutzvorschriften anzupassen.» Der Umfang der notwendigen Massnahmen werde je nach Gebäude und Umfang der geplanten Sanierung bei jedem Fall einzeln festgelegt.

Darum gäbe es im Kanton Luzern und der ganzen Schweiz «sehr viele Gebäude, die nicht den heutigen Brandschutzvorschriften entsprechen», so Camenzind. Dazu gehören nicht nur alte Holzhäuser, sondern auch massive Wohnbauten und Mehrfamilienhäuser. Härtere Richtlinien oder rechtliche Anpassungen braucht es laut der GVL aber nicht. Ältere Gebäude würden früher oder später saniert oder abgerissen und ersetzt. «Dadurch gibt es immer weniger Gebäude mit alter Bausubstanz.»

So kann man als Hausbesitzerin oder Bewohner präventiv vorsorgen

Haus-Eigentümerinnen und -Eigentümer müssen ihr Gebäude also nicht zwangsläufig an die neuesten Brandschutzvorschriften anpassen. Dass man nicht muss, heisst nicht, dass man nicht soll. Die Gebäudeversicherung Luzern empfehle allen Bewohnern von älteren Gebäuden in den Räumen vernetzte Haushaltrauchmelder zu platzieren. Diese lösen im ganzen Haus einen Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. «Sie sind günstig und bieten einen hohen Schutz – vor allem für schlafende Personen.»

Bei Häusern mit angebauter Scheune könne man eine Brandmauer einbauen lassen. Diese sei zwar teuer, die GVL beteilige sich aber mit 20 Prozent an den Kosten.

Weitere Tipps und Vorschriften findest du im Dokument Brandverhütung in der Landwirtschaf der GVL.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 18. Februar 2024 06:16
aktualisiert: 19. März 2024 12:17