Zentralschweiz
Luzern

Das Ladenschlussgesetz und die Hofläden: Die Luzerner «Lex-Hoflädeli»

Luzerner Ladenschlussgesetz

Kommt jetzt die «Lex Hoflädeli»?

Peter Helfenstein, 26. Mai 2024, 12:35 Uhr
Die erlaubten Öffnungszeiten von Hofläden im Kanton Luzern führen zu Diskussionen.
© KEYSTONE/Gaetan Bally
Dass sich unbediente Hofläden an die Ladenöffnungszeiten halten müssen, sorgt für Wirbel. Jetzt liegen bereits zwei Vorstösse aus dem Kantonsparlament auf dem Tisch. Beide wollen die Vorschriften für Hofläden lockern – gleichzeitig aber doch Unterschiedliches regeln. Eine Auslegeordnung.

Meist sind es kleine Ecken auf einem Bauernhof, wo der Landwirt lokale Produkte verkauft und damit einen Zwischenverdienst erwirtschaftet. Diese unbedienten «Hoflädeli» liegen den Luzernern am Herzen. Seit einem kantonalen Entscheid im Februar 2024 ist klar: Auch sie müssen sich eigentlich an die Ladenöffnungszeiten halten. Zwei Mitglieder des Kantonsparlaments wollen das nun ändern und haben unterschiedliche Vorstösse eingereicht.

Quelle: Tele 1

Vorstoss Nr. 1...

Auf der einen Seite Ursula Berset von der GLP: Für sie sind die Ladenöffnungszeiten-Regeln im Kanton Luzern – für alle Läden – generell zu streng. Am liebsten möchte sie sowohl den Grossisten als auch den Bauern erlauben, ihre Läden offen zu halten – solange und wann sie wollen.

Sie will eine Regelung für alle unbedienten Verkaufsangebote: GLP-Kantonsrätin Ursula Berset.

© Kanton Luzern

Vorstoss Nr. 2...

Auf der anderen Seite steht Rolf Bossart von der SVP. Als Geschäftsführer des Luzerner Detaillistenverbands sieht er in sonntags geöffneten Hofläden eine Konkurrenz zu den Detaillisten. «Gegen lockerere Regeln für Hofläden habe ich nichts, aber diese müssen auch für die Detaillisten gelten», sagt er gegenüber PilatusToday und Tele 1. Will heissen: Werden die Öffnungszeiten für Hofläden liberalisiert, müssen aus seiner Sicht auch gewerbliche Verkaufsläden wie eine Käserei oder einen Spar unbediente Boxen aufstellen dürfen, wo man sich rund um die Uhr eindecken kann.

... und die beiden Unterschiede

Der erste Unterschied: Im Gegensatz zu Ursula Berset will Rolf Bossart keine generelle Lockerung der Ladenöffnungszeiten in grossen, bedienten Läden. Die jetzigen Öffnungszeiten seien genügend. Heute würden viele nicht mehr Vollzeit arbeiten. «Deshalb haben die Leute genug Zeit zum Einkaufen», sagt er. Der zweite Unterschied: Im Vorstoss des SVP-Politikers geht es nur um Hofläden und Detaillisten.

Ursula Berset hingegen möchte in ihrem Vorstoss die Regeln für «alle innovativen Verkaufsformen» lockern. Damit meint sie beispielsweise den unbedienten Verkaufscontainer auf dem Pilatusplatz in Luzern, der die ganze Diskussion ins Rollen gebracht hat. Derartige Verkaufsformen, die nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben, seien in Luzern sowieso nicht vonnöten, meint hingegen Rolf Bossart.

Will er eine «Lex-Hoflädeli»? Rolf Bossart, SVP-Kantonsrat und Geschäftsführer des Luzerner Detaillistenverbands.

© Kanton Luzern

So ergibt sich die skurrile Situation, dass zwar beide Politiker die Regeln für «Hoflädeli» lockern wollen. Im gleichen Aufwisch will aber die Eine alle neuzeitlichen Verkaufsformen und der Andere die Detaillisten «mitnehmen». Spannend ist, dass gleich mehrere Kantonsparlamentarier beide Vorstösse mitunterzeichnet haben. Ob sie sich der Unterschiede bewusst sind, ist fraglich.

Gibt es nun im Kanton Luzern eine spezielle Regelung, nur für Hofläden? Vor einer solchen «Lex Hoflädeli» müssen die Luzerner Regierung und das Kantonsparlament wohl oder übel eine Auslegeordnung machen – und über die beiden Vorstösse beraten. Rolf Bossart rechnet damit, dass bis dahin ein Jahr verstreichen wird. Geht es nach Ursula Berset, hätte das schneller gehen können. Sie hat ihren Vorstoss bereits im März eingereicht, Bossart Anfang Mai.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 25. Mai 2024 14:05
aktualisiert: 26. Mai 2024 12:35