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Durch Anreizsystem: Luzern will Wohnungsmarkt für alle öffnen

Stadt Luzern

Durch Anreizsystem: Luzern will Wohnungsmarkt für alle öffnen

20. August 2024, 09:12 Uhr
Die Luzerner Stadtregierung will Anreize für gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften schaffen, um eine gute soziale Durchmischung zu erreichen. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Stadtregierung will gemeinnützige Bauträgerschaften mit Anreizen dazu bewegen, die Mitgliedschaftsdauer und Wartelisten bei der Wohnungsvergabe weniger stark zu gewichten. So sollen auch jüngere sowie einkommensschwächere Personen die Chance auf eine Wohnung erhalten.

Dazu will die Regierung ein sogenanntes Zuschlagskriterium bei den städtischen Baurechtsvergaben prüfen, wie die Stadtregierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag auf ein Postulat aus den Reihen der FDP schreibt. Das Kriterium könnte die Genossenschaften beispielsweise animieren, einen Teil ihrer Wohnungen auf dem jeweiligen Areal nach anderen Kriterien zu vermieten.

Die FDP hatte in ihrem Postulat die Mitgliedschaftsdauer als Vermietungskriterium der Genossenschaften als «problematisch» bezeichnet. Sie beauftragte die Stadtregierung ein Verbot dieses Kriteriums bei der Baurechtsvergabe von städtischen Grundstücken zu prüfen.

Die Regierung erachtet ein solches Verbot als nicht zielführend. Genossenschaften seien «Organisationen der Selbsthilfe», schreibt sie. Den Genossenschaften sei es wichtig, personelles oder finanzielles Engagement der Mitglieder zu berücksichtigen, da dieses zur Stabilität der Genossenschaft beitrage.

Zudem sei es ein Ziel der Stadt, den gemeinnützigen Wohnungsbau auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2037 zu steigern. Die Zusammenarbeit mit allen Wohnbaugenossenschaften sei dafür essenziell. Mit Vorgaben zur Vermietung würden gewisse Genossenschaften bei der Bauvergabe ausgeschlossen.

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Die Regierung empfiehlt deshalb ein Zuschlagskriterium. Sie warnt jedoch, dass dadurch der Bewerbungsaufwand für die Genossenschaften komplexer werde. Wie sich dies auf die Mieten niederschlage, sei derzeit nicht abschätzbar.

Sie beantragt das Postulat teilweise entgegenzunehmen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. August 2024 09:12
aktualisiert: 20. August 2024 09:12