Fahrende sollen 5 neue Stellplätze erhalten
Fahrende haben ein Recht auf geeignete Plätze, die ihrer traditionellen Lebensweise entsprechen. Das schrieb das Bundesgericht in einem Urteil vor 20 Jahren. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, tun sich die Kantone und die Gemeinden mit der Umsetzung des Urteils aber schwer. So gibt es im Kanton Luzern gerade mal einen einzigen, unbefristeten Stellplatz: im Industriegebiet Ibach am Stadtrand!
Plätze in der Agglomeration
Das soll sich nun ändern. Im revidierten Richtplan des Kantons Luzern wird die Planung von fünf neuen Stellplätzen festgehalten. So sollen im Gebiet Under Bürlimoos in Rothenburg 15 Stand- und Durchgangsplätze entstehen. Dieser Stellplatz ist wie auch jene in Ebikon, Emmen Feldmatt und teilweise Buchrain unbefristet.
Zahlreiche Anforderungen
Auffallend ist, dass sich alle neuen Standorte in der Agglomeration Luzern befinden. Man habe sehr wohl im ganzen Kantonsgebiet gesucht, sagt Kantonsplaner Mike Siegrist auf Anfrage der Zeitung. Letztlich habe aber das Abwägen relevanter Kriterien zu diesem Ergebnis geführt. So habe man primär auf kantonseigenen Grundstücken gesucht.
Da auf einem Standplatz über längere Zeit gewohnt wird, müsse der Standort ähnliche Anforderungen erfüllen ein Wohnquartier. Dazu gehören erreichbare Arbeitsmöglichkeiten, zentrale Einrichtungen und die Nähe zum Strassenverkehrsnetz. Zudem brauche es eine gute Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Zugang zu Wasser und Strom
Auch sollte ein Stellplatz in einer Bauzone oder an deren Rand liegen. Grundeigentümer, Nachbarschaft und Standortgemeinde müssen den Stellplatz akzeptieren. Eine geeignete Zufahrt, Zugang zu Wasser und Strom, sanitäre Einrichtungen, eine getrennte Abfallentsorgung und bei der Zufahrt eine Schranke mit automatischem Ticketing seien ebenfalls grundlegend.
Realisierung kann Jahre dauern
Bis Fahrende die geplanten Stellplätze mit ihren Wohnwagen beziehen können, geht wohl noch viel Wasser den Bach runter. Für deren Realisierung muss der im Richtplan vorgesehene Zonenplan festgelegt werden und es braucht ein Baubewilligungsverfahren. Entsprechend kann der Prozess mehrere Jahre dauern. Zudem befindet sich der Richtplan erst in der Vernehmlassung.
(red.)