Bernhard Alpstaeg verzichtet auf Weiterzug vor Bundesgericht
Nach der Abweisung seiner Strafanzeige durch das Luzerner Kantonsgericht im Mai verzichtet Alpstaeg nun auf den Gang vor das Bundesgericht, bestätigt sein Sprecher gegenüber «Zentralplus».
Alpstaeg will sich «auf Wichtigeres» fokussieren
Dieser Entscheid habe jedoch offenbar nichts mit der nun rechtskräftig bestätigten Unschuld des FCL-Verwaltungsrats zu tun. Laut dem Mediensprecher möchte sich Alpstaeg vielmehr auf Wichtigeres konzentrieren. Wichtig sei für Alpstaeg die Anerkennung seiner 52-Prozent-Aktienmehrheit. Diese möchte er durch das Zivilverfahren im Aktionärsstreit zurückgewinnen.
Weiteres Strafverfahren am Laufen
Gleichzeitig läuft ein Strafverfahren, das der FCL vor der Generalversammlung 2022 gegen Alpstaeg eingeleitet hat. Damit wollen die FCL-Verwaltungsräte nachweisen, dass die Übertragung des 25-Prozent-Aktienpakets von Walter Stierli an Bernhard Alpstaeg nicht korrekt ablief.
(red.)