Zentralschweiz
Luzern

FC Luzern: Bernhard Alpstaeg wegen Nötigung verurteilt

Jetzt also doch

Bernhard Alpstaeg erhält Strafbefehl wegen Nötigung

13. August 2024, 16:18 Uhr
Staatsanwaltschaft Luzern erlässt Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg.
© Luzerner Zeitung/Pius Amrein
Der FC Luzern gewinnt nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch neben dem Rasen. Aktionär Bernhard Alpstaeg hat von der Luzerner Staatsanwaltschaft dicke Post erhalten – einen Strafbefehl wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung.

Bereits im vergangenen Mai ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen will. Nun ist diese offenbar erfolgt, wie es in einer Mitteilung steht.

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Konkret geht es um den Vorwurf des Verwaltungsrats, dass sich Alpstaeg ein 25-Prozent-Aktienpaket von Walter Stierli und die Mehrheit der Stadionaktien «mittels illegaler Machenschaften» gesichert haben soll. Das sieht die Luzerner Staatsanwaltschaft jetzt wohl ähnlich und verurteilt Bernhard Alpsteag.

Doch auch schon im Mai liess Alpsteag verlauten, dass er sich gegen den Strafbefehl wehren will. Wie er in der Mitteilung weiter schreibt, wird er den Strafbefehl, der noch nicht rechtskräftig ist, vor Gericht anfechten. Gemäss Alpstaeg seien die Begründungen des Staatsanwaltes «einseitig» und berücksichtigten die vorgebrachten entlastenden Argumente «in keinster Weise».

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 13. August 2024 16:18
aktualisiert: 13. August 2024 16:18