Initiative für verkehrsfreie Altstadt ist doch gültig
Der Stadtrat nehme diesen Entscheid zur Kenntnis, teilte er am Freitag mit. Er werde ihn analysieren und danach das weitere Vorgehen festlegen, wird Stadtpräsidentin Sabine Beck-Pflugshaupt in der Medienmitteilung zitiert. Der Stadtrat hat nun die Möglichkeit, den Entscheid innert einer Frist von 30 Tagen anzufechten.
Die Initiative war von SP, Grüne und Grünliberale im Mai 2023 eingereicht worden. Anfang Februar dieses Jahres erklärte der Stadtrat von Sursee die Gemeindeinitiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee» für ungültig. Er begründete den Entscheid mit dem Anliegen, eine verkehrsfreie Altstadt könne nur mit Massnahmen realisiert werden, für die die Stimmberechtigten nicht zuständig seien.
Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen
Die gegen diesen Entscheid eingereichte Stimmrechtsbeschwerde hiess die Luzerner Regierung nun gut, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Diese komme wie der Stadtrat zum Schluss, dass eine verkehrsfreie Altstadt nur durch den Erlass der entsprechenden Verkehrsanordnung wirksam erreicht werden könne, heisst es. Dies liege nicht in der Kompetenz der Stimmberechtigten.
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Jedoch sei denkbar, dass im Bau- und Zonenreglement eine verkehrsfreie Zone erlassen werde, begründet der Regierungsrat. Dies würde den Stadtrat verpflichten, zu prüfen, ob flankierende Massnahmen nötig seien, beziehungsweise ob ein Signalisationsverfahren in Gang zu setzen sei.
Unabhängig von der Initiative und vom weiteren Vorgehen anerkenne der Stadtrat den Handlungsbedarf in der Surseer Altstadt, hält er fest. Er wolle in den kommenden Jahren eine gesamtheitliche Strategie für diesen zentralen Stadtteil erarbeiten. Dabei sollen auch die Bevölkerung und weitere Anspruchsgruppen miteinbezogen werden.