Körperkunst zeigen: Tattoo-Regelung bei der Polizei gelockert
Erfreuliche Nachrichten für Polizistinnen und Polizisten der Luzerner Polizei: Diese erlaubt neuerdings, Tattoos sichtbar zu tragen. Seit diesem Monat dürfen Polizeibeamte im Dienst also ihre Tattoos zeigen. Die Polizei wolle sich damit der wandelnden Gesellschaft anpassen, sagt sie auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1. Tattoos im Gesicht und frontseitig des Halses sowie an den Fingern sind jedoch weiterhin nicht erlaubt.
Kanton Schwyz noch lockerer drauf
Zuvor gab es zwar kein Verbot für Tattoos, sie mussten aber mit Kleidern abgedeckt werden können. Ähnlich tönt es bei der Kantonspolizei Schwyz. Tattoos waren dort auch schon länger erlaubt, mussten aber bis im vergangenen April ebenfalls abgedeckt werden.
«Nicht erlaubt sind weiterhin anstössige Tätowierungen, wie beispielsweise rassistische, sexistische und gewaltverherrlichende Motive, sowie allgemein Tätowierungen im Kopf- und Halsbereich, mit Ausnahme des Nackens», sagt Monika Bürgi, Sachbearbeiterin Dienst Personelles bei der Kantonspolizei Schwyz auf Anfrage. «Eine Rose auf dem Nacken zum Beispiel darf man bei uns gleichwohl tragen. Das ist kein Problem.»
Andere Kantone – andere Regeln
Andere Polizeikorps waren da um einiges strenger. Bei der Stadtpolizei Zürich beispielsweise waren bis vor gut drei Jahren gar keine Tattoos erlaubt. Mittlerweile dürfen sich auch Personen bei der Stapo bewerben, die Tattoos haben. Grenzen gibt es dennoch auch da: Tätowierungen an Händen, Kopf und Hals inklusive Nackenbereich sind tabu.