Selbstbedienung in Hofläden ja, aber nicht rund um die Uhr
Seit dem Februar wissen wir: Rechtlich sind auch unbediente Verkaufscontainer oder Hofläden dem kantonalen Ladenschlussgesetz unterstellt und müssen sich eigentlich an die Ladenöffnungszeiten halten. Das bedeutet: Ladenschluss um 19.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr am Samstag. Und sonntags gibts gar nichts bezüglich Öffnungszeiten.
Soweit – so klar. Weil das Ganze im Kanton Luzern aber wohl strenger geregelt ist, als dies der Gesetzgeber ursprünglich wollte, will die Politik nun lockern. Konkret mit den beiden Vorstössen von Ursula Berset (GLP) und Rolf Bossart (SVP).
Gleichzeitig mit den Vorschriften für Hofläden will Berset die Regeln für alle neuzeitlichen Verkaufsformen lockern. Bei Bossart sind es ebenfalls Hofläden und die Detaillisten, die ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten können sollen. Rolf Bossart, Geschäftsführer des Luzerner Detaillistenverbands, fürchtet vor allem eine Benachteiligung der Detailhändler.
Politisch und gesellschaftlich brisant
Die Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern: Man könnte auch von einem Buch mit sieben Siegeln sprechen. Drei Mal schon hat das Luzerner Stimmvolk Liberalisierungsschritten eine Abfuhr erteilt. Die stets kontroversen Diskussionen führt die Kantonsregierung nun auch bei der Beantwortung der beiden unterschiedlichen Vorstösse ins Feld. Die aktuelle Regelung entspräche «einem sorgfältig ausgehandeltem Kompromiss», schreibt sie.
Das will die Regierung
Einen «Freipass» für Selbstbedienungsgeschäfte und Hofläden lehnt die Regierung ab. Vielmehr will sie eine Ausnahmeregelung, die keine versteckte Mehrarbeit oder grössere Emissionen während der Nacht mit sich bringt. Auch die Regierung will, dass kleine Selbstbedienungsläden und Hofläden künftig ausserhalb der zulässigen Öffnungszeiten betrieben werden können. Trotzdem brauche es klare Vorgaben bezüglich der Verkaufsfläche und (liberaleren) Öffnungszeiten.
Und: Durch die sich abzeichnende Neuregelung dürften die bestehenden Geschäfte, die sich an die Öffnungszeiten halten müssen, nicht «übermässig» konkurrenziert werden. Aus diesem Grund favorisiert die Regierung den Vorstoss von Rolf Bossart. Sie beantragt dem Parlament, seinen Vorstoss für erheblich zu erklären.
Abschliessend hält die Regierung in ihrer Antwort fest, dass auf eine komplizierte und schwer kontrollierbare Regelung verzichtet werden soll. An der Praktikabilität wird die neue Lösung zu messen sein.
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