Frauen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt: Mehr als sechs Jahre Haft gefordert
Rund ein Jahr war er mit seiner Freundin zusammen. Sie wohnte in Hochdorf, er im Kanton Bern. Als die beiden an einem Sonntagabend im März 2018 in die Wohnung zurückkehrten, soll sie ihn auf 100 Franken angesprochen haben, die er ihr schuldete.
«Skrupellose Gewalt»
Für ihn offenbar zu viel: Wie in der Anklageschrift nachzulesen ist, rastete er aus, schlug und würgte seine Freundin und riss ihr mehrere Haarbüschel aus. Gewaltsam soll er alle Finger von ihr durchprobiert haben, bis das Handy mittels Erkennung ihres Fingerabdrucks entsperrt war. Der Beschuldigte soll krankhaft eifersüchtig gewesen sein und ihre Chats kontrolliert haben.
Erst als ihre damals neunjährige Tochter nach Hause kam, konnte sie die Wohnung verlassen und klingelte bei einer Nachbarin um Hilfe. Diese alarmierte laut der Anklageschrift dann die Polizei, woraufhin der Beschuldigte floh. Am gleichen Abend nahm ihn die Polizei in Emmenbrücke fest. Er war gerade aus dem Zug gestiegen.
Für das mutmassliche Opfer endete der Sonntag mit «gravierendsten Verletzungen» am Hals, die sie laut der Staatsanwaltschaft einen Monat später noch spürte.
Gewürgt: Immer wieder...
Mit seiner nächsten Freundin wohnte der Beschuldigte während knapp eines halben Jahres in einer Wohnung im Kanton Bern. Im Frühling 2020 trennte sich das Paar. Wie in der Anklageschrift nachzulesen ist, wollte die Frau eines Abends etwas in der Wohnung im Bernbiet abholen.
Und wieder wurde ihm das zu viel: Laut der Staatsanwaltschaft warf er der Frau vor, ihn betrogen zu haben. Auch sie soll er dann mit beiden Händen mit voller Kraft gewürgt haben. Dabei hätte sie sich zunächst noch versucht zu wehren, als er aber nicht von ihrem Hals abliess, sei ihr schwarz vor Augen geworden. Sie soll kaum Luft bekommen haben. Mit dem Zeigen von Tabletten drohte er ihr, dass er sich das Leben nehmen wolle und sie schuld sei. Laut der Anklageschrift stand die Frau auch eineinhalb Jahre nach dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung und war zu 100 Prozent krankgeschrieben.
«Hohes Risiko für partnerschaftliche Gewalt»
Ein Gutachten im Jahr 2018 ergab, dass der Beschuldigte an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leidet. Es bestehe ein hohes Risiko, dass der Mann auch in künftigen Beziehungen gewalttätig werde.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den 52-jährigen Schweizer eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren. Ihm wird unter anderem Gefährdung des Lebens, versuchte Tötung, mehrfache Körperverletzung und mehrfache Drohung vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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