Zentralschweiz
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Luzern: Strengere Regeln für das Sexgewerbe gefordert

«Ausbeutung bekämpfen»

Luzerner Parlamentarierin kämpft für strengere Regeln im Sexgewerbe

Peter Helfenstein, 21. Juni 2024, 11:51 Uhr
Gemäss Schätzungen arbeiteten im Kanton Luzern im Jahr 2022 ungefähr 490 Personen in der Prostitution (Symbolbild).
© Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Eine Luzerner Mitte-Kantonsparlamentarierin will mit zwei Vorstössen erreichen, dass die Sexarbeit im Kanton Luzern strenger geregelt wird. Sie sorgt sich um die Situation von Sexarbeitenden.

«Prostitution findet in einem sehr lukrativen, heterogenen und in der Schweiz grundsätzlich liberalen Markt statt.» Das schreibt Melissa Frey-Ruckli in einem ihrer Vorstösse zur Sexarbeit. Die Buchrainerin sitzt seit einem Jahr für die Mitte im Kantonsparlament. Und: Sie sorgt sich um die Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern im Kanton Luzern.

Sie will die Situation von Sexarbeitenden im Kanton Luzern verbessern: Mitte-Kantonsparlamentarierin Melissa Frey-Ruckli.

© Luzerner Zeitung

Persönliche Anmeldepflicht für ausländische Arbeitnehmende?

Ihr Ziel: Die Regierung soll Regeln erarbeiten, damit Prostituierte ihre Einnahmen korrekt angeben und versteuern müssen. Zudem sollen Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsbewilligung für bis zu 90 Tage beantragen, bei den Behörden persönlich vorsprechen müssen. Bei dieser «Anmeldung» könnten sie dann über ihre Rechte, die Gesundheit und Beratungsangebote aufgeklärt werden. Letzteres bietet beispielsweise der «Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden», kurz «LISA».

Laut der «Luzerner Zeitung» ist das Sexgewerbe in Luzern schwächer reguliert als in anderen Kantonen. Ein griffigeres Gesetz versenkte das Kantonsparlament letztmals im Jahr 2015. Seither gilt lediglich eine Meldepflicht für Personen, die Räumlichkeiten für Sexarbeit zur Verfügung stellen. Die Pflicht gilt aber erst ab drei Sexarbeitenden in einem Etablissement und kann daher einfach umgangen werden.

Bisher kein kantonales Gesetz

Anders als etwa in den Kantonen Bern und Solothurn hat Luzern also kein Gesetz über das Sexgewerbe. Das will die Polizistin mit ihrem zweiten Vorstoss ändern. «Es gibt sehr viele indirekte Profiteure im Umfeld der Prostitution (z. B. Immobilienvermieter, Bordellbetreiber oder Zuhälter), welche die Ausbeutung von Prostituierenden erhöhen», steht in diesem Vorstoss. Auf Bundesebene fehle ein Prostitutionsgesetz.

Gegenüber der «Luzerner Zeitung» räumt Melissa Frey-Ruckli ein, dass ihre beiden Vorstösse Gewalt und Menschenhandel in diesem Metier nicht vollständig eliminieren werden. Sie sieht ihre Vorstösse aber als wichtige Schritte, um die Situation der Sexarbeitenden im Kanton Luzern deutlich zu verbessern.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 21. Juni 2024 11:51
aktualisiert: 21. Juni 2024 11:51