Luzerner Regierung will Einsprachemöglichkeiten nicht einschränken
Luca Boog (Mitte) hatte in seinem Vorstoss die Regierung beauftragt, die Einsprachemöglichkeiten bei demokratisch vollzogenen Volksentscheiden einzuschränken. Einsprachen häuften sich und kosten viel Zeit und Geld, argumentiert der Vorstösser.
So würden aktuell Verbände den vom Volk bewilligten Seilbahnkorridor in Weggis vor Gericht bekämpfen. In Beromünster sei eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Ortsplanungsrevision hängig, die das Volk einst mit deutlichem Mehr an der Urne gutgeheissen hatte.
Die Einsprachemöglichkeiten seien heute zu «weitreichend» und könnten der ganzen Gesellschaft «grossen Schaden anrichten», so Boog.
Keine absolute Bedeutung
Anders sieht es die Luzerner Regierung. Ein kommunaler Entscheid müsse auch die Vorschriften von Kanton und Bund einhalten, um rechtskonform zu sein, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag und lehnt darum den Prüfauftrag ab. Einem demokratischen Entscheid der Stimmberechtigten komme keine absolute Bedeutung zu.
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Weiter teilt die Regierung mit, die geforderte Einschränkung der Beschwerdemöglichkeiten verstosse in verschiedener Hinsicht gegen übergeordnetes Recht. So seien etwa gegen Beschlüsse der Stimmberechtigten im Ortsplanungsverfahren zwingend die Möglichkeit einer Beschwerde an ein kantonales Gericht vorzusehen, heisst es weiter.
(red.)