Luzerner Arzt wegen Covid-Maskendispensen vor dem Bezirksgericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Deutschen die Ausstellung falscher ärztlicher Zeugnisse vor. Sie legte in ihrem Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 200 Franken und eine Busse von 2500 Franken fest. Weil der Beschuldigte die Strafe nicht akzeptierte, kommt es zu einem Prozess.
Ohne Untersuchung Dispensen ausgesprochen
Der Arzt habe ohne ordnungsgemässe Untersuchung und damit ohne medizinische Gründe Patientinnen und Patienten von der Maskentragepflicht befreit, heisst es im Strafbefehl. Er habe diesen damit zu einem unberechtigten Vorteil verholfen.
Die Staatsanwaltschaft listet in ihrem Strafbefehl für den Zeitraum vom Juli 2020 bis Januar 2022 22 Fälle mutmasslicher Gefälligkeitszeugnisse auf. Nur wenige Patientinnen und Patienten wohnten dabei in der näheren Umgebung der in Ebikon ansässigen Hausarztpraxis. Fast drei Viertel lebten nicht im Kanton Luzern.
Bekannter Maskenverweigerer
Der Hausarzt gehörte während der Coronapandemie zu den bekanntesten Kritikern der von den Behörden beschlossenen Schutzmassnahmen. In seinen Augen war der Schaden, den die Maske verursachte, grösser als ihr Nutzen. Weil er in seiner Praxis keine Maske trug und die Maskentragepflicht nicht umsetzte, wurde er 2023 vom Bezirksgericht Hochdorf zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt.
Im Frühling 2021 entzog der Kanton Luzern dem Arzt vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung. Massnahmenkritiker riefen in der Folge in Luzern zu Solidaritätskundgebungen auf. An diesen unbewilligten Demonstrationen nahm der Arzt mehrmals teil. Das Bezirksgericht Luzern verurteilte ihn deswegen 2022 zu einer Busse von 500 Franken.
Der Prozess stösst offenbar auf grosses Interesse. Er findet deswegen nicht am Bezirksgericht, sondern im Kulturzentrum Braui statt.
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(sda)