Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Gericht: 35-Jähriger muss sich wegen einer mutmasslichen Vergewaltigung verantworten

Luzerner Kriminalgericht

35-Jähriger muss sich wegen einer mutmasslichen Vergewaltigung verantworten

24. Juni 2024, 07:08 Uhr
Ein Luzerner muss sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. (Symbolbild)
© pixabay.com
Ein 35-jähriger Schweizer aus dem Kanton Luzern muss sich am Montag vor dem Kriminalgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, nach einer Party im Familien- und Freundeskreis eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert bis zu drei Jahre Haft.

Es war kurz nach Mitternacht im November 2021 als sich das mutmassliche Opfer mit ihrem Freund und dessen Schwester auf den Nachhauseweg machen wollte. Davor beabsichtigte sie, noch die Toilette aufzusuchen. Dort soll es gemäss der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zur Begegnung mit dem Beschuldigten gekommen sein.

Die Frau betrat die dunkle Toilette, machte das Licht an und traf den Beschuldigten an. Sie erschrak und wollte sich zurückziehen. Der Beschuldigte sagte dem mutmasslichen Opfer jedoch, dass sie hereinkommen könne, er gleich «fertig» sei und ginge. Doch statt die Toilette tatsächlich zu verlassen, soll der Beschuldigte die Tür hinter dem Opfer verschlossen haben.

Verletzungen an Kopf und Beinen

In der Folge soll er sie geküsst haben, obwohl sie signalisierte hatte, dass sie das nicht möchte. Sie sagte «Nein» und «Stopp» und hatte den Kopf weggedreht. Er soll jedoch nicht von ihr abgelassen haben. Nachdem er seine Hosen geöffnet und ihre Kleider runtergezogen hatte, soll er mit dem Penis mehrfach in sie eingedrungen sein. Dies sowohl zunächst stehend und in der Folge auch am Boden liegend. Beim mutmasslich erzwungenen Geschlechtsverkehr zog sich das Opfer an der rechten Seite der Stirn ein Hämatom und Schwellungen sowie zwei Blutergüsse am rechten Knie zu.

Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, verhielt sich das mutmassliche Opfer ruhig, weil es Panik hatte. Erst als es an der WC-Tür klopfte, soll der heute 35-Jährige von ihr abgelassen haben und durch eine andere Tür verschwunden sein.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Ein Jahr davon sei ohne Bewährung, zwei weitere Jahre seien auf Bewährung auszusprechen. Der Beschuldigte bestreitet den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Verhandlung vor dem Luzerner Kriminalgericht startet um 8.30 Uhr.

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(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 24. Juni 2024 06:04
aktualisiert: 24. Juni 2024 07:08