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Luzerner Kantonsregierung will Unvereinbarkeitsregel für Luks nicht ausweiten - Damian Müller könnte Luks-VRP werden

Kantonsparlament

Luzerner Regierung will Unvereinbarkeitsregel nicht ausweiten

7. Mai 2024, 09:46 Uhr
Die Luzerner Kantonsregierung hält nichts davon, die für Kantonsratsmitglieder geltende Unvereinbarkeitsregel auf Bundesparlamentarier (im Bild: Ständerat Damian Müller) auszuweiten. (Archivbild)
© KEYSTONE/ANTHONY ANEX
Mitglieder der eidgenössischen Räte sollen in den Verwaltungsrat des Luzerner Kantonsspitals gewählt werden können. Dies hat der Regierungsrat bekräftigt. Er hält nichts davon, die für Kantonsratsmitglieder geltende Unvereinbarkeitsregel auszuweiten.

Die Kantonsregierung lehnt einen dringlichen Vorstoss der SP, der Grünen und der SVP ab. Dieser Vorstoss, in Form eines Postulats, war eingereicht worden, nachdem sie Ständerat Damian Müller (FDP) als neuen Verwaltungsratspräsidenten des Luzerner Kantonsspitals (Luks) präsentiert hatte.

Dem Gesundheitspolitiker Müller wurden darauf Interessenskonflikte und Ämterkumulation vorgeworfen. Der Seetaler gab am Samstag bekannt, für das Amt des Verwaltungsratspräsidenten nicht zur Verfügung zu stehen.

Tele 1-Beitrag nach dem Verzicht von Damian Müller

Er bedaure Müllers Entscheid, erklärte der Regierungsrat in seiner am Dienstag publizierten Antwort auf das Postulat. Mit seiner Vertrautheit nicht nur mit den wirtschaftlichen, sondern auch politischen Verhältnissen hätte er sich für das Amt qualifiziert und einen Punkt abgedeckt, der in der Vergangenheit vom Kantonsrat, dem Luzerner Kantonsparlament, bemängelt worden sei.

Kritik an Kantonsparlament

Das Luks ist eine AG im Besitz des Kantons und somit nicht mehr Teil der Verwaltung. «Die nun laufende Diskussion im Kantonsrat über die vom Regierungsrat vorgenommene Nomination von Damian Müller als Verwaltungsratspräsident des Luks steht aus Sicht der Regierung im Widerspruch zu der vom Kantonsrat gewollten und mehrfach bestätigten Entkoppelung zwischen Kanton und Unternehmen», hiess es dazu.

In seiner Eignerstrategie zum Luks legte der Regierungsrat fest, dass Kantonsratsmitglieder nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden sollen. Die Forderung des Postulats, dass diese Regel auch für National- und Ständeratsmitglieder gelten solle, lehnt die Kantonsregierung ab.

Die Unvereinbarkeit des Verwaltungsratsmandats mit dem Kantonsratsmandat ergebe sich daraus, dass das Luks dem Kanton gehöre und eine direkte Einflussnahme vermieden werden solle, erklärte der Regierungsrat. Diese Gefahr bestehe bei Mitgliedern der eidgenössischen Räte aber nicht.

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(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 7. Mai 2024 08:55
aktualisiert: 7. Mai 2024 09:46