Luzerner Gericht spricht 25-jährigen Afghanen wegen Mordes schuldig
Der Beschuldigte sei «kaltblütig» und «brutal» vorgegangen, sagte eine Richterin des Luzerner Kriminalgerichts bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Er habe «exekutionsartig» von hinten auf seinen Bekannten eingestochen und dies mit so grosser Kraft, dass sich das Opfer mehrere Rippen brach. Anschliessend habe er versucht, dem Opfer die Hände abzuschneiden.
Quelle: PilatusToday/Andreas Wolf
Gericht: Beschuldigter hat gelogen
Das Blut, dass in der Wohnung des Opfers gefunden worden war, sei nicht seines, behauptete der Beschuldigte während des Prozesses von vergangener Woche. Viele Menschen hätten dasselbe Blut, argumentierte er. Das Kriminalgericht hält in seinem Urteil fest: Zwar hätten viele Menschen dieselbe Blutgruppe, nicht aber dieselbe DNA.
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Das Gericht ist überzeugt, dass dem Beschuldigten während der Tat die Hand abrutschte und er sich so einen tiefen Schnitt zuzog. So gelangte auch sein Blut an den Tatort, unter anderem auch an die Leiche. Die Aussage des Beschuldigten, wonach er sich beim Kochen geschnitten habe, sei gelogen.
Keine lebenslängliche Freiheitsstrafe
Auch eine Affekthandlung schloss das Gericht aus. Einerseits lägen keine Hinweise vor, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter grosser seelischer Belastung gelitten habe, andererseits habe das Opfer wehrlos am Boden gelegen.
Von einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sieht das Gericht ab, da davon auszugehen sei, dass die Tat nicht von langer Hand geplant gewesen und auch das Tatmotiv bis heute unklar sei.
(sda)