Luzerner Kriminalgericht spricht 59-jährigen Anwalt schuldig
Der 59-Jährige wurde am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken auf Bewährung sowie zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt.
Veruntreuung und Kredit für private Zwecke
Der Beschuldigte veruntreute drei Mal für die Grundstückgewinnsteuer bestimmte Gelder, die er als Notar von Kunden erhalten hatte. Insgesamt schädigte er seine Klienten um 418'000 Franken.
Zudem beantragte der Beschuldigte einen Corona-Kredit von 15'000 Franken. Entgegen des Vertrages verwendete er 12'000 Franken davon aber nicht dazu, die Liquidität seiner Einzelfirma zu sichern, sondern für private Zwecke. Weil er die Herkunft der Gelder verschleierte, machte er sich auch der Geldwäscherei schuldig.
Wortkarg vor Luzerner Gericht
Der Beschuldigte zeigte sich vor Gericht wortkarg, als er zu seinen Taten befragt wurde. Es sei «Blödheit» und «Dummheit» gewesen. Es sei «klar, dass man so was nicht tun darf».
Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren und damit ohne Plädoyers durchgeführt. Dies war möglich, weil der Beschuldigte die Vorwürfe eingestanden und die von der Staatsanwältin beantragte Strafe akzeptiert hatte.
Die Einzelrichterin bezeichnete die vorgeschlagene Strafe indes als «sehr wohlwollend», stimmte ihr aber zu. Der Verteidiger sagte dazu, sein Klient habe, seit er die Taten begangen habe, nicht mehr in der Gesellschaft Fuss fassen können. Dies sei auch ein Teil der Strafe.
Probezeit verlängert
Im Gegenzug zur milden Strafe erhöhte die Richterin die beantragte Probezeit von zwei auf drei Jahre. Sie begründete dies auch mit der unsteten Situation und der unklaren Zukunft des Beschuldigten.
Tatsächlich hat der Beschuldigte, dessen Beurkundungsbefugnis als Notar 2019 erlosch und der 2020 aus dem Anwaltsregister gestrichen wurde, seit einigen Jahren keine Wohnung mehr. Er lebe mal hier, mal dort, sagte er. Er habe das Glück, Freunde zu haben, bei denen er wohnen und essen dürfe.
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, das in der Anklageschrift zitiert wurde, spricht von einem parasitären Lebenswandel. Der Beschuldigte vermeide Erwerbstätigkeit und verlasse sich auf die Unterstützung anderer.
Braucht nicht viel Geld
«Ich kann so überleben», sagte der Beschuldigte. Er brauche nicht viel Geld. Er arbeite nicht, er mache aber viel Sport und lese. Auf eine «gewisse Art» gehe es ihm besser als vor zehn Jahren.
Der Beschuldigte sagte aber auch, er «hadere» mit seiner Situation. Wie seine Zukunft bis zur Pensionierung aussieht, weiss er nicht, will dazu aber bald eine Entscheidung machen. Auf entsprechende Fragen der Richterin, zeigte sich, dass es ihm schwer fällt, Hilfe anzunehmen.
Vom Ausgang des Verfahrens enttäuscht, zeigte sich vor Gericht eine Geschädigte. Sie kämpfe seit Jahren um ihr Geld, sagte sie.
(sda)
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