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Stadt Luzern hebt im Wey-Quartier 21 Parkplätze auf – Anwohnende wussten nichts davon

Wey-Quartier Luzern

Stadt hebt 21 Parkplätze auf – Anwohnende wussten nichts davon

24. Juli 2024, 15:51 Uhr
Diese Parkplätze auf der linken Seite der Weystrasse werden aufgehoben.
© Luzerner Zeitung
Im Stadtluzerner Wey-Quartier entsteht bald auf drei Strassenabschnitten eine Tempo-30-Zone. Daher streicht die Stadt Luzern im Quartier 21 Parkplätze. Über diesen Schritt zeigen sich die Anwohnenden überrascht.

Auf Abschnitten der Frieden-, Hof- und Weystrasse gilt bald Tempolimit 30. Über diese Massnahmen wurden die Anwohnenden zwar gut informiert, dass 21 Parkplätze deswegen weichen müssen, darüber wurden sie aber nicht direkt informiert, schreibt die «Luzerner Zeitung».

Anwohner kritisiert Kommunikation der Stadt

Einzig im Plan der Auflage kann man die Aufhebung der 21 Parkplätze erkennen. In einer Mitteilung oder im Kurzbericht war nie davon die Rede. Direkt über die Aufhebung informiert wurden die Anwohnerinnen und Anwohner erst in einem Brief vom 17. Juli, so die «LZ» weiter.

Ein Anwohner kritisiert in den sozialen Medien die ungenügende Kommunikation der Stadt. Die 30er-Zone sei zwar in Ordnung, aber die Aufhebung der Parkplätze sei ihm bisher unbekannt gewesen. Der Brief der Stadt sei erst am 19. Juli bei ihm eingetroffen, und die Planauflage laufe nur noch bis zum 25. Juli, während der Ferienzeit.

Interner Fehler verzögerte Versand der Briefe

Die Briefe hätten die Anwohnenden schon am 26. Juni erreichen sollen, so Projektleiterin Stefijujis Antony Stephen. Die Stadt informiert die betroffenen Anwohner normalerweise einige Tage vor der Veröffentlichung im Kantonsblatt, die in diesem Fall am 29. Juni erfolgte. Wegen eines «internen Fehlers» wurde das Schreiben jedoch erst am 17. Juli verschickt.

Stefijujis Antony Stephen weist darauf hin, dass die 30-tägige Beschwerdefrist ab der Veröffentlichung im Kantonsblatt am 29. Juni gilt. Bei einer verspäteten Beschwerde entscheidet das Kantonsgericht über die formellen Voraussetzungen.

Weiter stellt sie klar, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, Anwohnende über Verkehrsanordnungen im Kantonsblatt zu informieren. Der Abbau öffentlicher Parkplätze müsse rechtlich nicht kommuniziert werden. Bei grösseren Projekten werden Plakate aufgestellt, um Anwohner zu informieren.

Stadt steht nicht in der Pflicht

In diesem Fall handelt es sich um weiss markierte Parkfelder ohne Ausnahme für Anwohner-Parkkarten, weshalb auf weiterführende Kommunikation verzichtet wurde. Stefijujis Antony Stephen betont, dass zwei grosse, öffentliche Parkhäuser (City-Parkhaus und Löwencenter) in unmittelbarer Nähe sind und den Wegfall der Parkplätze kompensieren können. Einzelne Parkplätze führen zu Gefahrenstellen, besonders bei Einmündungen und Fussgängerstreifen, was bereits im Bericht festgehalten sei.

Wie viele Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingegangen sind, ist nicht bekannt. Dies teilt das Kantonsgericht erst nach Ablauf der Frist mit. Der Abbau der Oberflächenparkplätze ist Teil der 2022 angenommenen Klima- und Energiestrategie der Stadt Luzern, die bis 2040 die Hälfte dieser Parkplätze reduzieren will.

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 24. Juli 2024 15:51
aktualisiert: 24. Juli 2024 15:51