Nach Entlassung wegen Kopftuch: Das sagen Migros und Coop
Die Migros verwies dabei auf die allgemeine Kleiderordnung des Unternehmens, heisst es in der «Luzerner Zeitung». Generell seien Kopfbedeckungen bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt nicht erlaubt. Carmen Hefti, Sprecherin der Migros, erklärt: «Dies schliesst religiöse Kopfbedeckung, so auch Kopftücher, Turbane oder Kippas, mit ein.»
Regeln lassen Interpretationsspielraum
Bei der Konkurrenz macht man es kaum anders. Auch Coop verweist gegenüber der «LZ» auf die modischen Richtlinien: «Bei Coop im Verkauf gehören Baseball-Kappen, Hüte, Mützen und alle religiösen Kopfbedeckungen generell nicht zur Verkaufsuniform und sind somit nicht erlaubt», sagte Sprecherin Sina Gebel.
Allerdings lässt diese Formulierung durchaus Interpretationsraum. Ein Blick auf andere Verkaufsformate zeige nämlich: Nicht überall gelten dieselben Regeln. Bei der Coop-Gastronomiekette «Rice Up!» gäbe es sehr wohl Angestellte, die eine Hijab an der Kasse tragen. Und bei «Sapori d'Italia» gehören rote Mützen zur Uniform.
Grosskonzerne geben sich wortkarg
Bei Coop sieht man darin keinen Widerspruch. Sina Gebel verweist lediglich darauf, dass «Rice Up!» zu «Two Spice» gehöre, einem Joint-Venture mit Mehrheitsbeteiligung von Coop. Dort gelten eben andere Regeln. Kopfbedeckungen seien nach Absprache erlaubt.
Auch die Medienstelle der Migros gibt keine genaue Auskunft. Sprecherin Carmen Hefti wimmelt ab: «Von unserer Seite ist dazu alles gesagt.» Doch schnell ist klar, dass es auch bei den Tochter-Betrieben der Migros Ausnahmen geben könnte. Hefti weist nämlich darauf hin, dass diese ihre Regeln individuell ausgestalten könnten.
(red.)